Viele Landwirte sind mit den neuen Einheitswerten unzufrieden, weil diese trotz massiver Einkommensverluste in den vergangenen Jahren teilweise beträchtlich erhöht wurden.
Bis zu einem landwirtschaftlichen Einheitswert von 75.000 Euro ist ein österreichischer Landwirt in der Vollpauschalierung. Der Vorteil: Der Betrieb ist einkommensteuerlich und bei den Abgaben zur bäuerlichen Sozialversicherung pauschaliert. Der Betriebsführer braucht keine gesonderten Aufzeichnungen, wie beispielsweise bei einer Umsatzpauschalierung, zu führen. Der Nachteil ist: Die Pauschalierung nimmt keine Rücksicht auf die aktuelle wirtschaftliche Situation des Betriebes. Ganz allgemein kann man sagen, dass größere und starke Veredelungsbetriebe von der Pauschalierung mehr profitieren als kleine und schwächere Betriebe.
Daher ist die Einheitswertpauschalierung auch kein gerechtes System, weil es nicht die tatsächliche wirtschaftliche Stärke nach oben und nach unten abbildet. Es ist auch kein besonderer Schutz für die kleinen Betriebe, wie dies gerne dargestellt wird.
Falsche Signale
Ein Bergbauer aus Kärnten schrieb mir: (Siehe dazu auch Seite 10)
„… Mein Sohn geht arbeiten, zahlt in seinem Beruf monatlich Sozialversicherung und sollte als Übernehmer nochmals 3.600 Euro für die Sozialversicherung der Bauern einzahlen. Er sagte, er übernimmt schon zu Hause, nur die Landwirtschaft macht er nicht mehr weiter, weil nichts herausschaut.“
Kammeramtsdirektor-Stv. Dr. Martin Jilch (NÖ) gab mir dazu eine sehr ausführliche Antwort, die Sie auf Seite 10 lesen können. Ich konzentriere mich hier nur auf die Antwort bezüglich der Sozialversicherung:
„Wenn durch den neuen Einheitswert die Sozialversicherungsbeiträge für den Sohn unfinanzierbar werden, sollte er überlegen, aus dem pauschalen Einheitswertsystem mit seinen Pauschalierungen auszusteigen (Beitragsgrundlagenoption). Dann werden die tatsächlichen Einkünfte (laut Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Teilpauschalierung oder Buchführung) bei der Sozialversicherung und beim Finanzamt zugrunde gelegt werden. Damit kommen sie zum selben Ergebnis wie es für ihren Sohn als Arbeitnehmer und andere Berufsgruppen „normal“ ist (Einkommensteuer und Sozialversicherung nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelbetrieb). Der Mindestbeitrag an die SVB (Sozialversicherung der Bauern) bei dieser sogenannten Beitragsgrundlagenoption beträgt ca. 3.300,– Euro/Jahr – Wert 2016 …“
Genau hier beginnt das System seine Ungerechtigkeit zu zeigen. Dabei geht es nicht mehr um den Einzelfall, sondern um eine grundsätzliche Frage: Die Mühen der Aufzeichnungspflicht durch eine EinnahmenAusgaben-Rechnung, die man durch die Einheitswertpauschalierung größeren und stärkeren Betrieben ersparen will, müssten in solchen Fällen der Beitragsgrundlagenoption kleine Bergbauernund Nebenerwerbsbetriebe auf sich nehmen.
Müsste es, wenn die Pauschalierung tatsächlich in erster Linie den kleineren Betrieben dienen sollte, nicht genau umgekehrt sein? Müssten, wenn man den wirtschaftlich schwächeren Bergbauern und kleineren Höfen tatsächlich unter die Arme greifen wollte, die ersten 20 Hektar in der SVB nicht die billigsten statt die teuersten sein? Die ersten 30 Hektar in der Direktförderung nicht bedeutend stärker gefördert werden als die restlichen Hektar? (Deutschland ist hier einen Schritt weiter.)
Wenn in politischen Sonntagsreden immer vom Wert der Bergbauern und der kleinen Strukturen geredet wird, dann ist es doch höchste Zeit auch endlich in diesen Bereichen automatisch funktionierende Weichen zu stellen und sichtbare Signale zu setzen.
Mag sein, dass das allein keinen Hof auf Dauer rettet, aber es wäre ein wichtiges Signal der Wertschätzung.
Sie wollen uns Ihre Meinung zum Thema sagen? Schreiben Sie uns:
hans.meister@landwirt-media.com, Tel.: 0316/821636-145, Fax: DW 151
Kommentare