SchweinSchweinemastEinigung: Vollspalten-Aus in Österreich ab 2034

Einigung: Vollspalten-Aus in Österreich ab 2034

Mit 1. Juni 2034 läuft in Österreich die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten aus – sechs Jahre früher als ursprünglich festgelegt.
Quelle: agrarfoto.com

Nach langen politischen Verhandlungen gibt es in Österreich seit dem 8. Mai 2025 eine Einigung über die Übergangsfristen zum Verbot von unstrukturierten Vollspaltenbuchten: Die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden läuft mit 1. Juni 2034 aus – sechs Jahre früher als vorgesehen (ursprünglich: 20240). Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt „IBeST+“ (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich) abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis weiterzuentwickeln, Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln.

Mehr Platz und organische Beschäftigung ab 2029

Damit beginnen auch die Vorarbeiten für neue Mindeststandards. Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft – darunter mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit soll die Tierhaltung verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen werden.

Die neue Regelung wird nächste Woche (Mitte Mai 2025) im Parlament beschlossen und soll fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten.

„Tragfähiger Kompromiss“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig spricht von einem tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss. „Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt – und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich. Ein neuer Stall kostet oft mehr als eine Million Euro – deshalb braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit. Wer Verantwortung für einen Hof und Tiere übernimmt, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Tierwohl braucht Investitionen – und Investitionen brauchen Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung bringen wir beides zusammen. Österreich bleibt beim Tierwohl an der Spitze – jetzt mit einer praxistauglichen und verfassungskonformen Lösung.“

Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Georg Strasser: „Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind die Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe weiterzuentwickeln. Die nun vorliegende Novellierung des Tierschutzgesetzes war aufgrund einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jänner 2024 notwendig. Die ausverhandelte Lösung schafft Planungssicherheit für die Betriebe und ermöglicht eine Weiterentwicklung der Branche.“

Gleichzeitig braucht es laut Strasser eine gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung: „Wer mehr Tierwohl fordert, muss auch bereit sein, heimisches Fleisch bewusst zu kaufen. Tierwohl darf keine Einbahnstraße sein – es braucht Unterstützung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Handel bis zu den Konsumenten. Nur wenn Wertschätzung und Nachfrage zusammenkommen, kann echte Weiterentwicklung gelingen.“

Die Neuregelung im Detail

Beschluss im Parlament: Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird kommende Woche beschlossen und tritt fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft.

Verbot für Neubauten: Seit 1. Jänner 2023 sind Neu- und Umbauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche verboten. Vorgeschrieben sind mehr Platz, strukturierte Buchten, eine Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial.

Mit 1. Juni 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden. Die Betriebe haben damit 9 Jahre, um ihre Ställe umzustellen.

Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Für rund 170 Betriebe wurde somit eine sachlich begründete Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig.

Stallbau 2022 → Nutzung bis 2038

Stallbau 2021 → Nutzung bis 2037

Stallbau 2020 → Nutzung bis 2036

Stallbau 2019 → Nutzung bis 2035

Stallbau Juni 2018 → Nutzung bis Juni 2034

Z.B.: Bei Fertigstellung der baulichen Maßnahmen im Oktober 2019 gilt eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Das bedeutet: Die Übergangsfrist endet für diesen Betrieb im Oktober 2035.

Ab 1. Juni 2029 gelten bessere Standards und damit neue Anforderungen (Gruppenhaltung neu) hinsichtlich der Besatzdichte und zusätzlichem organischen Beschäftigungsmaterial, wie Strohraufen oder Hanfseile.

Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis langfristig weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. 2027 folgt dann eine fachliche Begutachtung, ehe die Vorarbeiten für neue Mindeststandards beginnen – samt differenzierter, ausreichend langer Übergangsregelungen.

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