Landwirtschaft ist kapitalintensiv. Die Maschinen, Flächen und Gebäude eines Betriebs sind heutzutage oftmals mehr als eine Million wert. Wer bei der Hofübergabe nicht aufpasst, kann deshalb unter Umständen hohe Einkommenssteuern nachzahlen.
1. Fallen bei der Hofübergabe Einkommensteuern an? Nicht zwingend – aber mögliche Fallstricke machen steuerliche Beratung unerlässlich. Wenn die Hofübergabe misslingt, kann es zu ungewollten Entnahmen oder sogar zur Betriebszerschlagung kommen. Dabei werden stille Reserven aufgedeckt. Diese sind die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert. Gerade Flächen, die seit Generationen im Familienbesitz sind, stehen oftmals mit einem für heutige Verhältnisse enorm niedrigen Wert in der Bilanz. Falls diese Differenz als Gewinn verbucht wird, führt das zu einer enormen Steuerbelastung.
Ziel ist es deshalb, den Betrieb möglichst steuerneutral zum Buchwert zu übergeben. Dabei tritt der Übernehmer in die Fußstapfen des Übergebers. Dieser führt den Betrieb dann zu Buchwerten weiter. Es fällt keine Einkommensteuer an. Natürlich sind ab dem Zeitpunkt der Übergabe die erzielten Gewinne nicht mehr beim Übergeber, sondern beim Übernehmer zu versteuern.
In diesem Artikel werden außerdem die Fragen beantwortet:
- Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Betrieb zu übergeben?
- Kann ich den Betrieb, nicht aber den Wald übergeben?
- Kann ich meinen Betrieb auch an zwei Kinder übergeben?
- Was hat es mit Gesellschafts- und Sonderbetriebsvermögen auf sich?
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LANDWIRT 21/2025
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