Seit Jahren redet die Politik der Herkunftskennzeichnung bei den Lebensmittel das Wort. Doch die Umsetzung ist mühsam, vor allem Industrie und Gastronomie sperren sich seit langem dagegen. Ab Herbst wird die Herkunfstkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung österreichischer Lesart– nämlich bei Kantinen und der Systemgastronmie – rechtlich schlagend. Die EU rechnet bei der Gemeinschaftsverpflegung hingegen auch die Gastronomie und Hotelerie mit ein.
Genereller Auslobungszwang gefordert
Schon 2022 hat der „Agrarrebell“ Leo Steinbichler, langjähriger Bauernbund-Mandatar, dann Nationalratsabgeordneter und zuletzt Buchautor, mit seinem Verein „Echt ehrlich“ ein Volksbegehren voreingeleitet. Dieses zielt auf die generell verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei den Lebensmitteln ab.
Seit heute und bis 26. Juni läuft österreichweit die sogenannte Eintragungswoche für das Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“. Dafür kann online (via Handysignatur bzw. ID Austria) oder unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in den Statutarstädten: beim Magistrat; in Wien: am Magistratisches Bezirksamt) während der jeweiligen Amtsstunden unterschrieben werden.
Wer bereits in der Einleitungsphase eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
Acht weitere Volksbegehren liegen auf
In der nun laufenden Eintragungswoche liegen acht weitere Volksbegehren auf:
- „NEUTRALITÄT Österreichs JA“
- „anti-gendern-Volksbegehren“
- „Verbot für Kinder-Instagram“
- „Untersuchungsausschüsse live übertragen“
- „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“
- „Asylstraftäter sofort abschieben“
- „Rettung unserer Sparbücher“
- „Staatsbürgerschaft für Folteropfer“
Jene Volksbegehren, die von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet wurden, müssen dann im Parlament zwingend behandelt werden. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die im jeweiligen Volksbegerhen erhobene Forderung auch gesetzlich umgesetzt wird. Eine Debatte darüber – etwa knapp vor Mitternach während einer Plenarsitzung – reicht formal. Doch je mehr Unterstützer ein Volksbegehren erhält, desto schwerer tut sich die Politik, dieses unter den Tisch zu kehren.
Mehr zu den Volksbegerhen unter bmi.gv.at/411/.
Stand; 22.06.2023, 10:05 Uhr
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