Seit Dienstag, 1. Juli 2025 müssen in Spanien neugeborene Rinder neben einer konventionellen auch eine elektronische Ohrmarke erhalten. Das entsprechende Königliche Dekret gibt an, dass damit die Vorgaben der EU zur Seuchenprävention umgesetzt werden. Dabei soll die bessere Rückverfolgbarkeit von Nutztieren erreicht werden. Der landwirtschaftliche Berufsstand kritisiert die Neuregelung massiv. Dabei stehen die Mehrkosten für die Betriebe im Fokus.
Bauernverbände: Tierkennzeichnung nicht notwendig
Von den Bauernverbänden COAG und Asaja wird gewarnt, dass die Tiere beim Verlust der Marke bis zu deren Ersatz nicht mehr transportiert werden dürften. Weiters müssen importierte Tiere nicht mit einer elektronischen Marke ausgestattet werden. Außerdem sehen die Verbände keine Notwendigkeit die Tierkennzeichnung zu ändern. Sie gibt an, dass in den vergangenen Jahren sich das System mit zwei konventionellen Ohrmarken bei der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit bewährt hätte. Von der EU würde eine elektronische Kennzeichnung, die bisher nur in fünf Mitgliedsstaaten erfolge, nicht verpflichtend vorgeschrieben werden. AgE
Kommentare