AgrarpolitikEnergiekostentenbeihilfe für Landwirte und Unternehmer

Energiekostentenbeihilfe für Landwirte und Unternehmer

Die Bundesregierung will mit speziellen Paketen auch die Landwirte und Unternehmer bei den stark gestiegenen Energiekosten entlasten.
Quelle: agrarfoto.com

Vor zwei Wochen hat Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig weitere Entlastungen für die Landwirtschaft angekündigt. Diese Woche hat die Bundesregierung im Ministerrat einen Energiekostenzuschuss für die Landwirte grundsätzlich beschlossen. Dafür stellt das Finanzministerium 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Ziel dieses Stromkostenzuschusses für die Landwirtschaft ist, die geradezu explodierenden Stromkosten aller Bauernfamilien in Österreich gezielt abzufedern. “Vor allem energieintensive Sparten, die durch die Lagerung oder Weiterverarbeitung ihrer Produkte mehr Wertschöpfung auf den Hof geholt haben, sind  durch ihren oft hohen Stromverbrauch besonders betroffen”, gibt Bauernbund-Präsident und ÖVP-Agarsprecher im Parlament, DI Georg Strasser, zu bedenken.

BAB berechnet noch Kosten und Förderhöhen

Die Umsetzung dieser Unterstützung soll als Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes festgeschrieben werden.

Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) finalisiert gerade ihre diesbezüglichen Berechnungen für ein praktikables Umsetzungsmodell. Dabei soll der unterschiedliche Stromverbrauch der einzelnen Produktionssparten pauschal berücksichtigt werden.

“Entscheidend ist, dass die Abwicklung einfach und praktikabel erfolgt und alle landwirtschaftlichen Betriebe profitieren, wir aber besonders energieintensiven Betrieben noch zusätzlich und zielgerichtet unter die Arme greifen”, zeichnet Minister Totschnig den Weg vor.

Nun 1,3 Mrd. Euro Energiekostenentlastung für Wirtschaftskammer-Mitglieder

Neben der Ankündigung des Energiezuschusses für die Land- und Forstwirte hat die Bundesregierung das Stromentlastungspaket für Unternehmer von 455 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro aufgestockt. Dieses ist auch für Landwirte, die teilweise im Gewerbe aktiv sind (etwa mit Geflügelmastställen), interessant.

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Für energieintensive Unternehmen sollen 30 % der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe übernommen werden.
  • Um eine Doppel- oder Überförderung auszuschließen, muss eine Steuerberatung bestätigen, dass die Förderkriterien tatsächlich erfüllt werden.
  • Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Unternehmen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Die genauen Vorgaben und Förderhöhen erfahren Sie hier.

Kritik von der Wirtschaftskammer: Kritik kommt allerdings von den Wirtschaftskammer-Präsidenten Josef Herk (Steiermark) und Jürgen Mandl (Kärnten). Diese begrüßen das Unterstützungspaket für ihrer Mitgliedbetriebe als “wichtige Notmaßnahme”, dieser müssten aber weitere folgen. Kritisiert wird insbesondere die Einführung der CO₂-Abgabe (gültig ab 1. Oktober 2022) in Zeiten von Energiepreisen auf Rekordniveau.

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