SchweinFerkelproduktionEntscheidung über Sauenhaltung im Kastenstand erneut verschoben

Entscheidung über Sauenhaltung im Kastenstand erneut verschoben

Quelle: Archiv

Die Bundesländer sind sich über die Zukunft der deutschen Sauenhaltung nicht einig. Eigentlich sollte darüber am letzten Freitag im Bundesrat abgestimmt werden. Denn die siebte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stand als Punkt 44 auf der Tagesordnung. Der wurde jedoch kurzfristig am gleichen Morgen gestrichen. Die Begründung: Der Kompromissvorschlag der Landwirtschaftsministerien aus Schleswig-Holstein (Jan Phillip Albrecht, Bündnis 90/Die Grünen) und Nordrhein-Westfalen (Ursula Heinen-Esser, CDU) ging einigen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung nicht weit genug. Eine Mehrheit dafür war deshalb nicht in Sicht. Das Ergebnis: Es wurde gar nicht erst darüber abgestimmt. Bereits im Februar, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihren Verordnungsentwurf an die Länderkammer weitergegeben. Auch damals wurde die Abstimmung vertagt.

So hätte der Kompromiss ausgesehen

Die beiden norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben daraufhin einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Die wichtigsten Punkte darin: Sauen sollen im Deckzentrum ausgestreckt in Seitenlage liegen können, ohne dass sie an ein bauliches Hinderniss stoßen. Ein anderes Schwein stellt während einer Übergangsfrist von acht Jahren noch kein Hindernis dar. Dann aber soll das das Magdeburger Kastenstand-Urteil greifen. Mit dem Kompromiss müssten die Sauenhalter ihre Sauenzahl im Deckzentrum nicht sofort reduzieren. Im Abferkelbereich sollte das Urteil des Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt jedoch auch im Kompromissvorschlag ab sofort gelten.

Die Übergangsfrist von acht Jahren unterteilt sich laut dem Vorschlag in drei Phasen. Sauenhalter müssten innerhalb von drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen. Der Bauantrag ist nach spätestens zwei weiteren Jahren fällig. Damit sie den Umbau umsetzen können, bekommen die Landwirte anschließend drei Jahre Zeit. In Härtefällen könnten  Landwirte zwei weitere Jahre Aufschub beantragen. Betriebe, die weniger als zehn Sauen halten, können auf Ausnahmeregelungen zurückgreifen. Wer seine Sauenhaltung aufgeben will, muss das innerhalb von drei Jahren verbindlich melden. Dann darf er noch zwei Jahre die Sauen halten.

Eine unendliche Geschichte

Die Diskussion um die Kastenstände dauert nun schon seit 32 Jahren. Am 30.05.1988 trat die Schweinhaltungsverordnung in Kraft. Darin war festgelegt: Schweine müssen ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf ausstrecken können. In Seitenlage brauchten sie so viel Platz, um ihre Gliedmaßen auszustrecken. Die Übergangsfrist wurde bis zum 01.01.1992 festgesetzt. Später wanderte die Regelung in den §24 Abs. 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV).

Das Problem: Bei der Haltung in Kastenständen ist genau das häufig nicht möglich, weil diese oft zu schmal sind. So sah es das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt im Jahr 2015. Nach dem sogenannten Magdeburger Kastenstandurteil, können die Tiere ihre Beine nur in Kastenständen ausstrecken, die mindestens so breit sind, wie das Tier hoch. Alternativ könnten auch die beiden angrenzenden Kastenstände leer bleiben. Dann würden die Sauen die Gliedmaßen ungehindert durch die Lücken stecken können. Im November 2016 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aus Magdeburg.

Ein dreiviertel Jahr später legte das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier vor, wie die Zukunft der Haltung im Kastenstand aussehen könnte. Ein Ziel darin: Sauen im Deckzentrum sollen deutlich kürzer fixiert werden. Zudem sollten Landwirte die Breite der Kastenstände an der Größe der Tiere ausrichten. Als Übergangsfrist wurden zehn Jahre festgesetzt. Wer ein Umbaukonzept vorlegt, könne weitere sieben Jahre Aufschub bekommen.

Letztlich präsentierte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Sommer 2019 ein Gesetzentwurf zur Änderung der TierSchNutztV. Die wichtigsten Punkte darin: Im Deckzentrum dürfen Landwirte die Sauen maximal noch 8 Tage fixieren. Die Mindestbreite des Kastenstands soll die 0,83-fache Widerristhöhe betragen. Außerdem sollen die Stände um 20 Zentimeter länger werden. Die Fixierung im Abferkelbereich wird auf fünf Tage beschränkt. Auch hier sollen die Kastenstände länger werden. Außerdem müssen die Sauen in der Abferkelbucht mindestens 5 m³ Bodenfläche zur Verfügung haben, auf denen sie sich umdrehen können. Über die Änderungen sollte der Bundesrat dann im Februar 2020 abstimmen. Dort hatten die Bundesländer aber so viele Änderungswünsche, dass der Punkt letztendlich von der Tagesordnung gestrichen wurde.

 

 

 

 

 

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00