1. Was ändert sich für Landwirte mit der Reform?
Das Wichtigste ist, dass Landwirte nun endlich Klarheit in Sachen Erben und Schenken haben. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2016. Schwerwiegende Änderungen für Landwirte sind aber ausgeblieben.
2. Was müssen Landwirte bei der Übertragung beachten?
Wichtig ist, dass eine Hofübergabe nur dann als Schenkung gilt, wenn der gesamte Betrieb mit allen wesentlichen Bestandteilen übergeben wird. Außerdem darf der Übernehmer nur Gegenleistungen hinsichtlich der Versorgung erbringen, z.B. Leibrente, Wohnrecht und Verköstigung.
3. Muss man den Betrieb nach der Schenkung weiterführen?
Ja, um zu verhindern, dass nachträglich noch Steuern anfallen, muss der Betrieb zumindest eine Zeit lang weiterbewirtschaftet werden. Führt der Übernehmer den Betrieb mindestens fünf Jahre weiter, erlischt die Schenkungssteuer zu 85 %. Nach sieben Jahren entfällt sie komplett.
4. Betrifft die Regelung jede Hofübernahme, also die Schenkung unter Lebenden oder nur den Erbfall?
Das Gesetz gilt für Schenkungen unter Lebenden und im Erbfall. Verschenken kann man öfters, vererbt wird nur einmal. Das ist wichtig zu wissen, da es für Schenkungen und den Erbfall Freibeträge gibt. Diese stehen einem Beschenkten alle zehn Jahre zu. Bei Kindern beträgt der Freibetrag 400.000 Euro je Elternteil. Der Freibetrag kann mitunter mehrmals genutzt werden, wenn vor dem Erbfall alle zehn Jahre Vermögen übertragen wird.
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