TierSchafErster Wolf in Niederösterreich erlegt

Erster Wolf in Niederösterreich erlegt

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Österreichweit wurden heuer bereits elf Wölfe geschossen, nun auch einer in Niederösterreich.
Quelle: shutterstock.com/Rasmus Christopher Franck

Der Wolf soll eine Schafherde bedroht haben, die bereits zuvor von einem Wolf angegriffen worden war. Die Herde war laut Angaben des Landes mit einem höheren Zaun als gesetzlich vorgeschrieben sowie einem Untergrabschutz gesichert. Dennoch näherte sich das Tier nach dem ersten Angriff erneut auf unter 100 Meter. Daraufhin wurde es auf Grundlage der Wolfsverordnung von einem Jäger getötet. Die Niederösterreichische Wolfsverordnung soll laut Pernkopf dem Schutz von Menschen sowie Nutz- und Haustieren dienen. Sie erlaubt Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahme, wenn sich Wölfe Siedlungen nähern oder trotz Herdenschutz Nutztiere angreifen.

Verordnung im Vorjahr verschärft

Die im April 2023 in Kraft getretene Wolfsverordnung wurde im Vorjahr von der Landesregierung – bestehend aus ÖVP, FPÖ und SPÖ – einstimmig verschärft. Demnach dürfen Wölfe unter bestimmten Voraussetzungen sofort getötet werden, etwa wenn sie sich auf weniger als 100 Meter bewohnter Gebäude nähern und nicht vergrämt werden können. Auch ein einziger Riss bei geschützten Nutztieren kann einen Abschuss rechtfertigen. Der aktuelle Abschuss sei laut offizieller Aussendung ordnungsgemäß durchgeführt und fristgerecht dem Land gemeldet worden. Eine Begutachtung durch landeseigene Sachverständige sei unmittelbar erfolgt.

Anstieg der Abschüsse in Österreich

Laut Angaben des Landes wurden heuer österreichweit bereits elf Wölfe geschossen, seit 2023 insgesamt 38. In Niederösterreich allein kam es in diesem Jahr zu 48 dokumentierten Fällen, in denen Nutztiere von Wölfen gerissen wurden. Nach Einschätzung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich zählt das Waldviertel zu den am stärksten betroffenen Regionen. Wölfe würden zunehmend in die Nähe von Siedlungen und landwirtschaftlichen Betrieben vordringen. Dieses Verhalten sei nicht hinnehmbar. Die Entnahme des Tieres sei daher ein „klares Signal für den Schutz und die Sicherheit von Mensch und Tier“, betonte Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager. Der Schutz der Bevölkerung und der Landwirtschaft habe oberste Priorität.

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