
Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll zukünftig zur Verringerung der weltweiten Rodungen und Beschädigungen von Waldbeständen beitragen. Relevante Rohstoffe dürfen daher in der Europäischen Union nur mehr dann auf den Markt gebracht werden, wenn diese “entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die “Entwaldung“ – also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche – vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte. Das Gesetz zielt allerdings nicht nur auf Importe, sondern auch auf innerhalb der EU produzierte Waren ab. Das heißt, dass zukünftig auch alle heimischen Betriebe die Soja, Rinder oder Holz vermarkten wollen, einen Nachweis zur „entwaldungsfreien Produktion“ brauchen. Um einen Nachweis zu erhalten muss künftig über eine nationale Schnittstelle eine Sorgfaltserklärung unterschrieben werden. Anschließend erhalten Sie eine Referenznummer samt Verifizierungscode. Diese Nummer ist dann bei Verkauf des Produkts dem Händler mitzuliefern. Die Verpflichtung zur Umsetzung wurde zwar verschoben, tritt allerdings mit 31. Dezember 2025 nun in Kraft.
Bisher werden Staaten nach Entwaldungsrisiko in die Kategorien „Niedrig“, „Standard“ und „Hoch“ eingeteilt. Alle EU-Staaten fallen derzeit in die Kategorie niedrig. Die LK-Österreich fordert hingegen eine vierte Risikokategorie für Länder ohne Gefahr einer Entwaldung.
Auch der Präsident der LK-Oberösterreich, Franz Waldenberger, bekräftige bei der LK-Oberösterreich-Vollversammlung seine Unterstützung: „Die EU-Entwaldungsverordnung muss dringend vereinfacht und für die bäuerliche Praxis umsetzbar gestaltet werden. Länder wie Österreich, in denen keine Entwaldung stattfindet, dürfen nicht denselben bürokratischen Hürden unterliegen wie Hochrisikostaaten. Wir fordern daher eine klare Differenzierung und die Einführung einer vierten Risikokategorie. Und für den Fall einer weiter aufrecht bleibenden EU-rechtlichen nationalen Umsetzungsverpflichtung ist sicherzustellen, dass nationale Umsetzungsregelungen keinesfalls über die zwingenden EU-rechtlichen Vorgaben hinausgehen.“
Erfreut zeigte man sich bei der Vollversammlung auch über die jüngste Entscheidung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, dem Einspruch gegen die pauschale Länderklassifizierung zur Risikoeinstufung im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung zuzustimmen – eine Maßnahme, die zuvor von der Landwirtschaftskammer mit Nachdruck gefordert worden war.
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