AgrarpolitikEU-Parlament senkt im Eilverfahren Wolf-Schutzstatus

EU-Parlament senkt im Eilverfahren Wolf-Schutzstatus

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments mit 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen darf die EU-Kommission nun den Wolfsschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) senken, um ihn der Berner Konvention anzugleichen.
Quelle: Foto: Michal Martinek/shutterstock.com

Die Änderung des Schutzstatus könnte laut Parlament zügig in Kraft treten. Die EU-Kommission erklärt, dass der neue Status den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Jagd auf Wölfe gewähren soll, ohne den Schutzstatus vollständig aufzuheben. Besonders aus der Landwirtschaft kam viel Zustimmung, während Tierschutzorganisationen den Plan scharf kritisierten. Im Dezember 2023 hatte die EU-Kommission den Vorschlag unterbreitet, den Schutzstatus des Wolfs zu senken. Als Begründung wurde die Rückkehr des Raubtiers in Regionen genannt, in denen es lange nicht mehr vorkam, sowie die steigende Population in neuen Gebieten, was zu Problemen und Konflikten führe.

Mehr als 20.000 Wölfe in Europa

Nach der Zustimmung der EU-Staaten im September 2024 legte die EU einen Änderungsantrag für die Berner Konvention vor, der im Dezember 2024 angenommen wurde. Diese Konvention, die 1979 verabschiedet wurde, ist ein internationaler Vertrag des Europarats zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa. Laut der EU-Kommission leben derzeit mehr als 20.000 Wölfe in Europa, deren Zahl und Verbreitung wachsen. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin dafür sorgen, dass der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand bleibt. Sie können den Wolf jedoch in ihrer nationalen Gesetzgebung als streng geschützte Art einstufen und strengere Schutzmaßnahmen ergreifen, wie das Parlament auf die kritischen Stimmen hin erklärte.

371 gegen 162 Stimmen

Mit der Zustimmung des Parlaments, die 371 Ja-Stimmen, 162 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen umfasste, kann die EU-Kommission nun den Wolfsschutz in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabsetzen, um ihn an die Berner Konvention anzupassen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen noch formell zustimmen, was nach ihrer vorherigen Zustimmung im April jedoch als Formsache gilt. Der beschlossene Text wird dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Die ÖVP begrüßte die Entscheidung und sprach von einem längst überfälligen Schritt, da der alte Schutzstatus nicht mehr zeitgemäß sei. Die Abgeordneten Alexander Bernhuber und Sophia Kircher erklärten, dass diese Entscheidung mehr Rechtssicherheit für den Umgang mit Wölfen und die Entnahme von Problemtieren bringe. Der Wolf sei zwar nicht mehr gefährdet, stelle jedoch eine Gefahr für die traditionelle Almwirtschaft und Kulturlandschaften dar.

Schilling: „Enscheidung faktisch unbegründet“

Die Grüne Europaabgeordnete Lena Schilling hingegen sprach von einem „Frontalangriff“ auf den Tierschutz und warnte davor, dass dies der Beginn einer Entwicklung sei, die auch andere Arten betreffen könnte. Sie kritisierte die Entscheidung als „faktisch unbegründet“ und als Schritt, der auf wissenschaftlich nicht ausreichend fundierten Argumenten beruhe. Auch ihr Kollege Thomas Waitz sah die Entscheidung kritisch, da sie den betroffenen Landwirten wenig bringe und weiterhin stärkere Unterstützung für Schutzmaßnahmen wie die Behirtung erforderlich sei. Tierschutzorganisationen wie der WWF und Tierschutz Austria äußerten ebenfalls scharfe Kritik. WWF-Experte Christian Pichler bezeichnete die Entscheidung als „völlig falschen Weg“, der langfristig den Naturschutz in der EU schwächen könnte. Michaela Lehner von Tierschutz Austria bemängelte, dass der Wolf vom EU-Parlament geopfert wurde, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung den Vorschlag ablehne, wie eine Umfrage der EU-Kommission aus Ende 2023 zeigte.

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