Dem Entschluss zur neuen Richtlinie für mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeugnisse gingen monatelange Verhandlungen und die Einigung im Dezember 2018 unter österreichischer Ratspräsidentschaft voran. „Mit dieser Richtlinie machen wir Schluss mit unfairen Praktiken gegenüber den Schwächsten in der Lebensmittelversorgungskette. Wir haben es geschafft, für die Richtlinie eine Einigung zu erzielen”, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger. Zum ersten Mal gibt es damit auf europäischer Ebene ein verbindliches und detailliertes Regelwerk, das unfaire Praktiken eindämmen sowie kleine Erzeuger schützen soll.
„Wir wollen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern einen fairen Preis für ihre hochwertigen Lebensmittel bekommen. Diese Richtlinie spricht eine klare Sprache. Mit ihr wird EU-weit erstmals ein Standard definiert, wie man in Geschäftsbeziehungen miteinander umgehen soll”, betont Köstinger und ergänzt: „Wir werden uns unmittelbar an die Umsetzung machen. Zusammen mit den schon eingeführten Verbesserungen im Wettbewerbsrecht und der Einrichtung einer Ombudsstelle haben wir damit ein Instrumentarium, mit dem wir einen fairen Umgang der Partner in der Lebensmittelkette miteinander auch durchsetzbar machen.”
Mit der Richtlinie wird ein Mindestschutzniveau eingeführt, mit dem 16 unlautere Geschäftspraktiken beim Namen genannt und verboten werden. Verspätete Zahlungen für verderbliche Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen, erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher Verträge sind ab nun verboten.
“Obstler” gerettet
Eine weitere erfreuliche Nachricht gibt es für die österreichischen Hersteller von Obstler. Der Name wird per EU-Gesetz geschützt, die gängige heimische Herstellungsmethode bleibt erlaubt. „Das traditionelle österreichische Handwerk wird weiter bestehen”, zeigt sich die Ministerin erfreut und fügt hinzu: „Die EU-Regelung stellt sicher, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt die heimischen Erzeuger, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen.” Künftig besteht ein echter Obstler zu 85% aus Äpfeln und Birnen. Die restlichen 15% können nach bewährtem Rezept ausgewählt werden. Erstmals wird auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben, dieser beträgt 20 Gramm pro Liter. In extremen Fällen außerhalb Österreichs werden bisher bis zu 35 g/l zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind höchsten 4 g/l üblich.
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