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EU stellt neue Tierhaltungsstrategie vor

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Da viele Importprodukte nach Einschätzung der Kommission unter niedrigeren Tierwohlstandards erzeugt werden, sollen im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gleichwertige Anforderungen angestrebt werden.
Quelle: Shahjehan/shutterstock.com

Die Europäische Kommission will die Tierhaltungsstandards im EU-Binnenmarkt weiter vereinheitlichen. Im Mittelpunkt der am 7. Juli in Straßburg vorgestellten Tierhaltungsstrategie stehen die in mehreren Mitgliedstaaten noch erlaubte Haltung von Legehennen in ausgestalteten Käfigen sowie die Kastenstandhaltung von Sauen. Während die Käfighaltung in Deutschland bereits verboten ist, gelten für die Kastenstandhaltung noch Übergangsfristen.

Auch das systematische Töten männlicher Küken aus Legehennenlinien, das in Deutschland bereits untersagt ist, soll EU-weit beendet werden. Stattdessen setzt die Kommission auf Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei.

Nach dem Zeitplan der Kommission sollen Ende dieses Jahres Gesetzesvorschläge zum Ausstieg aus der Käfighaltung und zum Ende des Kükentötens vorgelegt werden. Der Vorschlag zur Abschaffung der Kastenstandhaltung von Sauen soll im zweiten Quartal 2027 folgen. Damit greift die Kommission die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „End the Cage Age“ auf.

Tierwohlstandards auch für Importe

Die Strategie befasst sich außerdem mit dem Wettbewerb zwischen EU-Erzeugnissen und Importen aus Drittstaaten. Da viele Importprodukte nach Einschätzung der Kommission unter niedrigeren Tierwohlstandards erzeugt werden, sollen im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gleichwertige Anforderungen angestrebt werden. Zudem sind Initiativen geplant, die Nachhaltigkeit und Qualität tierischer Erzeugnisse aus der EU stärker hervorheben sollen.

Wirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung

Nach Angaben der Kommission soll gleichzeitig verhindert werden, dass die Nutztierbestände in der EU weiter zurückgehen. Bis 2040 soll eine Trendwende erreicht werden. Die Tierhaltung müsse wirtschaftlich tragfähig bleiben.

Nach Angaben der Kommission erwirtschaftet der Sektor rund 40 Prozent der landwirtschaftlichen Wertschöpfung in der EU. Der Jahresumsatz liegt bei etwa 400 Milliarden Euro. Rund sieben Millionen Menschen arbeiten in vier Millionen landwirtschaftlichen Betrieben.

Rückläufige Bestände und geplante Maßnahmen

Die Kommission verweist auf sinkende Tierbestände in mehreren Mitgliedstaaten. So sei der Schweinebestand in Deutschland innerhalb von zehn Jahren um 22 Prozent zurückgegangen, während Frankreich im gleichen Zeitraum 16 Prozent seines Rinderbestands verloren habe.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll unter anderem die Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP) überprüft werden. Zudem will die Kommission prüfen, ob Hygieneregeln für Schlachtungen angepasst werden können. Kleine und mobile Schlachthöfe im ländlichen Raum sollen leichter eingerichtet werden.

Nach Einschätzung der Kommission haben verschärfte Hygienevorgaben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass vor allem kleinere Schlachtbetriebe geschlossen wurden. Dadurch habe sich auch die Infrastruktur für tierhaltende Betriebe in ländlichen Regionen verschlechtert.

Finanzierung des Stallumbaus

Die Kommission schätzt die jährlichen Kosten für den Umbau der Tierhaltung zu höheren Tierwohlstandards bis 2040 auf 5,9 bis 8,4 Milliarden Euro.

Je nach Betriebsform könnten sich die zusätzlichen jährlichen Kosten auf 34.000 bis 136.000 Euro bei Milchviehbetrieben, durchschnittlich 236.000 Euro je Schweinemastbetrieb und 399.000 Euro je Sauenbetrieb belaufen.

Zur Finanzierung plant die Kommission ein eigenes Förderinstrument aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Ergänzend soll der Zugang zu privatem Kapital verbessert werden.

Unterstützung bei Tierseuchen

Gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) arbeitet die Kommission an Finanzinstrumenten für Klimarisiken und Tierseuchen. Außerdem setzt sie auf einen verstärkten Einsatz wissenschaftlich fundierter Impfprogramme und will prüfen, ob Seuchenkategorien und Impfvorschriften angepasst werden sollten.

Umsetzung noch offen

Ob und in welchem Umfang die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden, ist derzeit offen. Nach Vorlage der Gesetzesvorschläge müssen Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten zustimmen. Wie langwierig dieser Prozess sein kann, zeigt das seit 2023 laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform des EU-Tiertransportrechts, bei dem bislang weder Rat noch Parlament eine gemeinsame Verhandlungsposition erreicht haben.

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