AgrarpolitikEU und USA einigen sich auf Rahmen für Handelsabkommen

EU und USA einigen sich auf Rahmen für Handelsabkommen

EU und USA einigen sich auf Rahmen für Handelsabkommen und Zollregelungen.
Quelle: Lisa-S / shutterstock.com

Nach einigem Hin und Her einigten sich die EU-Kommission, der Rat und das Europaparlament auf die Rahmenbedingungen für die im August 2025 skizzierte Handelsvereinbarung zwischen der EU und den USA. Das Ergebnis soll nun als Grundlage für den weiteren Dialog mit den USA dienen, um Zölle zu senken und bei gemeinsamen Herausforderungen enger zusammenzuarbeiten.

Konkret geht es um zwei Gesetze. Ein Rechtsakt ist deutlich umfangreicher und wird daher als Hauptverordnung bezeichnet. Diese soll die verbleibenden Zölle auf US-Industriegüter beseitigen und amerikanischen Herstellern und Erzeugern einen bevorzugten Marktzugang gewähren. Profitieren sollen unter anderem bestimmte Meeresfrüchte sowie Agrarprodukte, die nicht als sensibel eingestuft werden. Die zweite Verordnung konzentriert sich auf die Verlängerung der Zollaussetzung für US-Hummerimporte einschließlich verarbeiteter Hummer.

Hauptverordnung mit Ablaufdatum

Auf Druck der Abgeordneten werden in der Hauptverordnung sogenannte Sonnenscheinklauseln eingeführt. Das bedeutet: Der zentrale Rechtsakt über Einfuhren von Industrie- und Agrarprodukten läuft am 31. Dezember 2029 aus. Vor diesem Datum wird die EU-Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen des Abkommens sowie der Veränderungen der Handelsströme mit Drittländern vornehmen. Die Geltungsdauer der Verordnung kann auf Vorschlag der Kommission verlängert werden.

Schutzmechanismen und Zweifel an den USA

Außerdem verständigten sich die Gesetzgeber auf einen Schutzmechanismus für den Fall, dass die den USA gewährten Zollpräferenzen zu einem Anstieg der Einfuhren führen und der heimischen Wirtschaft – einschließlich des Agrarsektors – ernsthaften Schaden zuzufügen drohen. Die Kommission kann zudem von sich aus oder auf Grundlage von Informationen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Parlaments eine Untersuchung einleiten. Darüber hinaus wird die Brüsseler Behörde dem Parlament und dem Rat vierteljährlich über Veränderungen des Handelsvolumens und -wertes im Rahmen des Abkommens berichten.

Über eine verschärfte Ausstiegsklausel können die Zollpräferenzen auch ausgesetzt werden, wenn die USA die Bedenken der Union hinsichtlich der zollrechtlichen Behandlung von EU-Exporten, die bis zum 24. Februar 2026 von der pauschalen Zollobergrenze von 15 Prozent profitierten, nicht ausräumen.

Da die Vereinigten Staaten unmittelbar nach der politischen Übereinkunft im August vergangenen Jahres mehr als 407 Produktkategorien in die Liste der zollpflichtigen Stahl- und Aluminiumderivate aufgenommen haben, hielt es die europäische Seite nun für notwendig, weitere Schutzmechanismen einzuführen.

Die Kommission kann die Zollpräferenzen aussetzen, wenn die USA bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin einen Zollsatz von mehr als 15 Prozent auf Stahl- und Aluminiumderivate aus der EU erheben. Zudem muss die Kommission dem Europaparlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2026 einen Bericht über die zollrechtliche Behandlung dieser Produkte vorlegen.

Hummer-Deal bis 2030 verlängert

Beim Rahmen für den Handel mit Hummern einigten sich Parlament und Rat auf eine fünfjährige Verlängerung der zollfreien Einfuhr bis zum 31. Juli 2030. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. August 2025.

Sobald die Rechtstexte auf technischer Ebene fertiggestellt sind, müssen beide Verordnungen noch von den Co-Gesetzgebern angenommen werden. Anschließend werden sie im Amtsblatt veröffentlicht und treten am folgenden Tag in Kraft.

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