ForstEU verschiebt Entwaldungsverordnung auf Ende 2026

EU verschiebt Entwaldungsverordnung auf Ende 2026

Die EUDR verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass Holz und Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette entwaldungsfrei sind – vom Rohstoff bis zum Endprodukt.
Quelle: Jäger

Die EU will die Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschieben und die Vorgaben vereinfachen bzw. lockern. Für kleine Unternehmen soll die Regelung erst ab Juni 2027 gelten. Nach Zustimmung der Mitgliedstaaten muss kommende Woche noch das EU-Parlament (am 26. November) abstimmen. Anschließend verhandeln Parlament und Rat über den endgültigen Gesetzestext. Laut MBI wurde die Verordnung gezielt überarbeitet.

Der Ministerrat reagierte damit auf Bedenken mehrerer EU-Länder und Marktteilnehmer bezüglich der praktischen Umsetzung. Vorgesehen ist unter anderem, dass nur direkt betroffene Betriebe eine Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben müssen. Nachgelagerte Unternehmen und Händler sollen davon ausgenommen werden. Damit die Änderungen rechtzeitig greifen, muss das Gesetz vor dem 30. Dezember 2025 beschlossen werden, bevor die bisherige EUDR wirksam wird. Das Parlament will daher im Eilverfahren entscheiden. Die EVP-Fraktion um CDU/CSU spricht sich klar für eine Verschiebung und umfassende Überarbeitung der Regeln aus.

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen, wenn sie in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden. Die wichtigsten Bestimmungen sollten ursprünglich ab 30. Dezember 2024 gelten. Wegen zahlreicher Bedenken wurde bereits im Dezember 2024 eine erste Verschiebung beschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren

Kommentare

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00