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EU-Zuckerwirtschaft warnt vor Thailand-Abkommen

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Die europäische Zuckerwirtschaft warnt davor, im Rahmen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Thailand der dortigen Konkurrenz Marktzugang zu gewähren.
Quelle: PitukTV/shutterstock.com

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand sorgen weiterhin für Kritik in der europäischen Zuckerwirtschaft. Thailand ist der fünftgrößte Zuckerproduzent der Welt und nach Brasilien der zweitgrößte Anbieter am Weltmarkt.

Die Vereinigung der europäischen Rübenanbauer (CIBE) und der Verband der europäischen Zuckerindustrie (CEFS) setzen sich dafür ein, Zucker von einem möglichen Handelsabkommen auszunehmen. Unterstützung erhalten sie von der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ). Deren Hauptgeschäftsführer Günter Tissen warnt, dass zusätzliche zollfreie Importe europäischen Rübenzucker vom Markt verdrängen könnten.

Kritik an Produktionsbedingungen in Thailand

Nach Angaben von CIBE und CEFS bestehen erhebliche Unterschiede bei den Produktionsbedingungen. Demnach dürfen thailändische Zuckerrohrerzeuger 133 Pflanzenschutzwirkstoffe einsetzen, die in der EU nicht zugelassen sind.

Zudem verweisen die Verbände auf Berichte internationaler Nichtregierungsorganisationen über Ausbeutung und Kinderarbeit im Zuckerrohranbau. Auch staatliche Preisregulierungen und Unterstützungsmaßnahmen für die thailändische Zuckerwirtschaft werden als Wettbewerbsverzerrung kritisiert. Laut den Verbänden hat Vietnam seine Antidumpingzölle auf thailändischen Zucker deshalb kürzlich verlängert.

Bereits hoher Importanteil in der EU

Nach Einschätzung von CIBE und CEFS zählt der europäische Zuckermarkt bereits zu den offensten weltweit. Für das Vermarktungsjahr 2026/27 erwarten die Verbände mehr als 1,1 Mio. t zollfreie Zuckerimporte sowie zusätzlich mehr als 543.000 t zollbegünstigten Rohzucker.

Erst vor Kurzem hatte die EU zur Unterstützung der heimischen Zuckerwirtschaft beschlossen, die zollfreie Einfuhr von Rohzucker zur Weiterverarbeitung und anschließendem Export vorübergehend auszusetzen. Die als „Inward Processing Procedure“ (IPP) bekannte Regelung wird für ein Jahr ausgesetzt.

Quelle: AgraEurope

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