2025 schlug die EU-Kommission vor, den EU-Haushalt 2028–2034 – den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – mit insgesamt 2 Billionen Euro auszustatten. Rund 865 Milliarden Euro sollen in einen neuen Europäischen Fonds fließen, der den Kern des künftigen MFR bilden würde. Auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), bisher größtes EU-Programm zur Finanzierung der Landwirtschaft, soll daraus gespeist werden – auf Basis nationaler Pläne.
Erstmals seit Einführung der GAP im Jahr 1962 wäre damit kein eigener Agrarfonds mehr vorgesehen. Zudem soll die bisherige Zweiteilung der GAP – in Direktzahlungen und Marktmaßnahmen einerseits sowie ländliche Entwicklung andererseits – entfallen.
Strukturreform bringt neue Unsicherheiten
Die Prüfer weisen darauf hin, dass die komplexen Vorgaben zur Erstellung und Genehmigung der nationalen Pläne sowie die rechtliche Konstruktion der GAP zu Unsicherheiten führen könnten. Dies beeinträchtige die Planbarkeit für Mittelempfänger, könne Auszahlungen verzögern und letztlich das Ziel der Vereinfachung untergraben. Zwar einigten sich die Präsidentinnen von Europäischem Parlament und Kommission sowie der Ratsvorsitz im November 2025 darauf, bestimmte Vorschriften vom Europäischen Fonds in die GAP-Verordnung zu überführen. Aus Sicht der Prüfer wäre jedoch eine weitergehende Bündelung sinnvoll, um die GAP klarer und übersichtlicher zu regeln. Unklar sei zudem, wie hoch die tatsächlichen GAP-Mittel ausfallen werden, da der Gesamtbetrag erst nach Genehmigung der nationalen Pläne feststeht. Für Landwirte bedeutet das geringere Planungssicherheit. Auch ein Vergleich der künftigen Mittelzuweisungen mit dem laufenden Haushalt könnte dadurch erschwert werden.
Rechenschaft und Vergleichbarkeit sichern
Weitere Unsicherheiten ergeben sich laut Prüfern daraus, dass nicht eindeutig festgelegt ist, welche Maßnahmen ergebnisorientiert und welche an Etappenziele oder Zielwerte geknüpft sein sollen. Dies könne zu einer unterschiedlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten führen.
Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit müssten jedoch in jedem Fall gewährleistet bleiben. Insbesondere die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen bis hin zu einzelnen Empfängern sei für den Europäischen Rechnungshof Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle.
Angesichts des Umfangs der Reform und der größeren Flexibilität für die Mitgliedstaaten sei es derzeit schwer abzuschätzen, wie sich die Vorschläge konkret auf die nationalen Mittelzuweisungen auswirken werden. Die zusätzliche Flexibilität dürfe jedoch nicht zulasten zentraler GAP-Ziele gehen – etwa eines fairen Einkommens für Landwirte, des Umwelt- und Klimaschutzes oder der Ernährungssicherheit. Andernfalls drohten Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Um dies zu verhindern, müsse die Kommission ihre gestärkten Steuerungsbefugnisse konsequent nutzen.
Hintergrund: Neuer Fonds bündelt Mittel
Der Europäische Fonds soll bislang getrennt verwaltete Programme in einem Instrument zusammenführen. Die EU-Mittel würden künftig je Mitgliedstaat in einem nationalen Plan gebündelt. GAP-Zahlungen wären entweder an konkrete Outputs oder an die Erreichung bestimmter Etappenziele und Zielwerte gebunden.
Mindestens 293,7 Milliarden Euro sind für die Einkommensstützung der Landwirte vorgesehen (zweckgebundener Betrag). Weitere, nicht zweckgebundene Mittel sollen unter anderem in Programme wie LEADER zur Stärkung ländlicher Regionen, in die Förderung von Gebieten in äußerster Randlage sowie in das EU-Schulprogramm fließen.
Zehn Prozent des nicht zweckgebundenen Betrags – mindestens 48,7 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen – sollen für die Entwicklung des ländlichen Raums reserviert werden. Zusätzlich schlug die Kommission im Zusammenhang mit dem Mercosur-Abkommen vor, dass die Mitgliedstaaten ab 2028 auf rund 45 Milliarden Euro aus einem Flexibilitätsinstrument zugreifen können, um Landwirte und ländliche Gemeinschaften zu unterstützen.
Die nun vorgelegte Stellungnahme ist Teil einer Reihe von Bewertungen zu den MFR-Vorschlägen. Weitere Stellungnahmen zu verschiedenen EU-Programmen sollen in Kürze folgen, nachdem Rat und Europäisches Parlament den Rechnungshof um eine Analyse ersucht hatten.
Quelle: Europäischer Rechnungshof
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