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Ein Landwirt verklagte seinen Schwager. Er forderte von diesem, es zu unterlassen, Silvesterraketen in Richtung seines Grundstückes abzufeuern. Der Schwager wendete ein, das Abfeuern der Raketen bewirke keinen unzulässigen Eigentumseingriff und stelle keine unzumutbare oder ortsunübliche Immission dar. Das Abfeuern von Raketen zu Silvester sei ein ortsübliches Brauchtum. Der Nachbar habe zu dulden, dass Silvesterraketen zufällig auf seinem Grundstück landen. Die Klage stelle eine schikanöse Rechtsausübung dar. Durch das Abfeuern der Raketen sei kein Schaden entstanden.
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Grobkörperliche Immission
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Fazit
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