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Rubrik Betriebsführung

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Nur mit Abo: Familienstreit: Silvesterraketen vom Nachbargrund

Wo die Grenzen des Silvesterbrauchtums liegen und was eine grobkörperliche Immission ist? Bauernanwalt Dr. Gerhard Putz klärt anhand eines Beispiels aus der Praxis auf.

Raketen verursachen viel Müll und Ärger: Auf den Wiesen, in den Ställen und bei den Landwirten. Tiere können an Feuerwerksteilen auch sterben. Quelle: shutterstock.com/Martin of Sweden

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Nicolas Trummer 1 Min. Lesezeit

Ein Landwirt verklagte seinen Schwager. Er forderte von diesem, es zu unterlassen, Silvesterraketen in Richtung seines Grundstückes abzufeuern. Der Schwager wendete ein, das Abfeuern der Raketen bewirke keinen unzulässigen Eigentumseingriff und stelle keine unzumutbare oder ortsunübliche Immission dar. Das Abfeuern von Raketen zu Silvester sei ein ortsübliches Brauchtum. Der Nachbar habe zu dulden, dass Silvesterraketen zufällig auf seinem Grundstück landen. Die Klage stelle eine schikanöse Rechtsausübung dar. Durch das Abfeuern der Raketen sei kein Schaden entstanden.

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  • Grobkörperliche Immission

  • Fazit

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Kontakt zum Autor

Nicolas Trummer

LANDWIRT Redaktion

Als Nicolas 2020 das Bachelorstudium „Agrarwissenschaften“ an der Universität für Bodenkultur Wien abschloss, erfüllte er sich in seinem Heimatort Fürstenfeld kurze Zeit später den Traum eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes mit Schafhaltung, Ackerbau und Direktvermarktung. Während seiner Studienzeit absolvierte der gebürtige Oststeirer zur Vertiefung des Erlernten mehrere Praktika im In- und Ausland, darunter auch ein Praktikum beim Saatgutproduzenten „Saatzucht Gleisdorf“. Erste journalistische Erfahrungen konnte der wissbegierige Jungbauer beim „Österreichischen Agrarverlag“ in Wien machen, ehe er im September 2023 eine Stelle als LANDWIRT Redakteur für die Fachbereiche Direktvermarktung und „bäuerliche Vermietung“ antrat.

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