AckerbauGetreideFeldbauratgeber Frühjahranbau 2019

Feldbauratgeber Frühjahranbau 2019

Foto: böck

Die Landwirtschaftskammer Österreich hat in Zusammenarbeit mit der AGES und dem LFI wie jedes Jahr den Ratgeber für das Frühjahr veröffentlicht. Enthalten sind die Sortenlisten der Frühjahreskulturen von der Ackerbohne über Mais bis zur Sonnenblume. Zusätzlich sind aber auch die Listen mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten.

Sie können den Ratgeber bzw. Auszüge davon kostenlos auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter folgendem Link downloaden.

 

Sortenfinder AGES

Wer die Sorten direkt miteinander vergleichen möchte, für den steht auf der Homepage der AGES der Sortenfinder kostenlos bereit. Bei diesem interaktiven Programm können Sie die gewünschten Sorten in den von Ihnen gewünschten Parameter vergleichen. Zeitgleich ermöglicht es Ihnen das Programm, über Filter, Sorten mit unerwünschten Eigenschaften sofort auszublenden.

Eine kleine Hilfestellung zum Sortenfinder finden Sie auf der Homepage der AGES unter folgendem Link.

 

Achtung: Neue Sortenbeschreibung

Bisher wurden landwirtschaftliche Pflanzensorten nach dem Schema „1 = im Allgemeinen günstig, 9 = im Allgemeinen ungünstig“ dargestellt. Für manche Merkmale oder spezielle Nutzungsformen war diese Vorgangsweise aber wenig zutreffend. Anfang November 2018 erfolgte deshalb ein Umstieg auf das Schema „1 = gering ausgeprägt, 9 = stark ausgeprägt“.

 

BioNet-Broschüre

Für die biologisch wirtschaftenden Betriebe – und alle mit Interesse an der Materie – steht auch eine eigene Bio-Broschüre zum Frühjahresanbau bereit. Bionet, die Landwirtschaftskammer, FIBL und die Bioverbände haben ein Sammelsurium an Sortenversuchsergebnissen aber auch Informationen über den Einsatz von Pflanzenshilfsmittel und Schwefel bereitgestellt.

Sie können die Brochüre auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter folgendem Link kostenlos downloaden.

 

Verfügbarkeit von Biosaatgut

Nur weil von gewisse Sorten biologisches Saatgut gibt, muss das nicht heißen, dass auch genügend davon in den Handel gelangt. Auf der Datenbank der AGES unter folgendem Link  können Sie die Verfügbarkeit abfragen. Ist kein geeignetes Biosaatgut verfügbar, muss vor dem Anbau eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bei der Biokontrollstelle eingeholt werden.

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