AW: Pachtvertrag kündigen möglich?

AW: Pachtvertrag kündigen möglich?

#146858
Jens Reinhardt Teilnehmer

Hallo Sven-Mathias,

Den Punkt 4 von $ 8 habe ich gemeint. Sie müssen vorher fragen, und wenn du nicht möchtest, können sie auf deinem Land nichts bauen.

Bei einer Kündigung musst du vorher abmahnen und gleichzeitig auf eine mögliche Kündigung hinweisen. Wenn die Abmahnung nicht fruchtet, kannst du kündigen. (Denke ich)

Für Alles was nicht in deinem Pachtvertrag geregelt ist, oder aufgrund eines Formmangels nichtig ist, gilt das BGB ab $ 581

Bei $590 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__590.html ist das geregelt. Beachte aber 590a; dort kannst du scheinbar nur auf Umterlassung klagen.

Die Anderen werden einen guten Rechtsverdreher bezahlen, um deine Ansprüche abzuwehren. Deshalb empfehle ich dir dringend anwaltlichen Rat zu holen. Früher kam die Erstberatung 80 bis 100 Euro.

Auf Niederlausitz habe ich getippt, weil ich ab und zu einen Namen gugel und in der Lausitz war der einzige Ort, wo der Nachname auftaucht und auch Großbetriebe existieren. Hätte ja sein können.

Es grüßt der Jens

 

 

 

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