AW: Ablöse Einforstungsrecht Holzbezugsrecht

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Jens Reinhardt Teilnehmer

Hallo Axel, interessant, was es alles gibt.

Bodenstreu aus dem Wald wurde früher als Strohersatz zur Einstreu im Stall genommen.

Es ist in etwa der Wert des Strohes anzusetzen, das erforderlich ist, um die Menge an Streu zu ersetzen.

Für das Holz kannst du den aktuellen Marktpreis ansetzen.

Diese beiden Werte rechnest du zusammen. Das ist der Wert, den die Abstandszahlung jährlich an Ertrag bringen muss.

Diesen Wert musst du mit einem Faktor vervielfältigen (kapitalisieren).

Ich weiß nicht, ob es dafür vorgeschriebene Werte gibt, oder ob sich der Faktor mit irgendeinem Zinssatz proportional ändert.

Wenn Du mit dem Zinssatz von 5,5% rechnest, musst du deine Zahl mit 18 multiplizieren, dann erhälst du den Kapitalwert. (5,5% x 18 = 100%)

Also wenn du die erhaltene Abstandszahlung zu 5,5% anlegst, kannst du dir das Stroh und das Holz aus den Zinserträgen des Kapitals am Markt kaufen. Das Inflationsrisiko (oder das Risiko eines geringeren Zinses) verbleibt bei dir.

Wenn Du das Holz nicht brauchst, kannst du dir ja jährlich das Geld auszahlen lassen.

Deine Vorfahren werden sicher auf vieles verzichtet haben, um dieses Recht zu erhalten.

Es ist eine risikolose, kluge und rentable Kapitalanlage.

Hätten Sie damals das Geld genommen, wäre es zur Weltwirtschaftskrise 1929 weg gewesen. Dann nochmal 1949 zu 90% bei der Währungsreform (Deutschland) und die jährliche Inflation seit 98 Jahren.

Schon aus Tradition würde ich dieses Recht lassen, noch dazu weil der Wert des Geldes durch die Inflation ständig sinkt.

Ich denke, das Recht auf das Feuerholz ist mehr Wert, noch dazu wo der Holzpreis steigen kann.

Es grüßt der Jens

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