AW: Höhe der Entschädigung für gestohlenen Baum?

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Christoph Laister Teilnehmer

Mein Gerechtigkeitsempfinden würde normalerweise sagen, dass man die ungerechtfertigte Entnahme nicht ignorieren sollte. Aber die Frage ist, wie sich das dann auch langfristig auf das nachbarschaftliche Verhältnis auswirken würde. Im Gegensatz zum Wohnen in Stadtwohnungen ziehen wir ja nicht alle paar Jahre mal um und wechseln das Umfeld. Man muss also wohl oder übel schauen, dass man irgendwie auch mit den unguteren Nachbarn auskommt.

Eine Entschädigung würde ich in dem Fall aber auch als das Mindeste sehen. Ich würde aber auch überlegen, was man machen könnte, damit der Forstbetrieb keinesfalls ein weiteres Mal auf eine solche blöde Idee kommt. Falls du einen Anwalt hast, würde ich den eventuell einen sehr deutlichen Brief schreiben lassen. Falls du keinen Anwalt hast, würde ich im Zuge des aktuellen Vorfalls über den Abschluss einer Rechtschutzversicherung nachdenken, damit du in Zukunft bei Bedarf ohne größere Probleme einen in Anspruch nehmen kannst.

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