Startseite › Landwirt Forum › Allgemeines – LANDWIRT Forum › Höhe der Entschädigung für gestohlenen Baum? › AW: Höhe der Entschädigung für gestohlenen Baum?
Hallo nochmals!
Sorry, hab den nächsten Beitrag erst jetzt gelesen. Es kommt halt auch darauf an, ob er den Baum BEWUSST ungerechtfertigt genommen hat, oder ob er dachte, dass dieser ihm gehört, da er nahe an der Grenze steht. Wenn er ihn BEWUSST GESTOHLEN hat, dann solltest du ihn zumindest darauf hinweisen dass dies nicht nochmal vorkommen darf. evtl auch nochmals schriftlich hinweisen. Oder wie oben schon geschrieben evtl einen Anwalt beiziehen. Wenn er ihn bewusst gestohlen hat, dann stimmt eh, m. M. nach, im Nachbarschaftsverhältnis was nicht mehr.
Es ist halt von außen schwer zu sagen, da keiner weiß wie euer Verhältnis generell ist, oder auch wie der Nachbar generell ist. Kann auch sein, dass er bewußt dich vertreiben will und auf möglichen Grundkauf spitzt oder ähnliches. Wie geschrieben, von aussen schwer einzuschätzen.