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7. Oktober 2024 um 9:15 Uhr
#1975617
Guten Morgen!
Vermutlich wird dich das Land gleich wieder zurück zur Gemeinde schicken, da diese in 1. Instanz zuständig ist bei Privatvorhaben. Wenn es wirklich ein eigenes Unternehmen ist, ohne irgendwie bei einer Landwirtschaft als Nebentätigkeit, ist evtl die Wirtschaftkammer Ansprechpartner für Informationen. Und bei Firmen ist, wenn ich mich nicht täusche, wieder das Land bzw die BH zuständig.