AW: Wegauflassung

AW: Wegauflassung

#332144
svoboda 12 Teilnehmer

Ok. Wenn es im Grundbuch deines Verwandten nicht drauf ist, gehört es wen anderen, höchstwahrscheinlich der Gemeinde (sonst könnten sie nicht sagen, dass sie einen GR-Beschluss brauchen). Auf öffentlichen Gut (bzw fremden Grund) darfst du nicht bauen. Das öffentliche Gut muss dir überschrieben werden (vermutlich verkauft werden) und umgewidmet werden als Bauland (geht mit der Baubewilligung normal mit). Bei uns genügt normal ein formloses Schreiben für den Gemeinderat. Verkauft wird es meistens bei uns nach normalen/etwas günstigeren Preis. In deinen Fall vermutlich Grünlandpreis, in unserer Gegend ca 1,5€/m2. wir hatten schon mal einen verwachsenen Weg mit Stauden 0,5€/m2. Ist nicht wirklich der Rede wert. Da ist das Umwidmen/ evtl Vermessen und Grundbucheintragung teurer, die, bei uns, der Antragsteller übernehmen muss.

Glaub ich nicht, das man das wo ablesen kann. Aber im Grundbuchsauszug (kann jeder anfordern) müsste es glaub ich drinnen stehen und auf der Gemeinde liegt er zur Einsichtnahme auf, soweit ich weiß. Einfach alles mit der Gemeinde besprechen. lg

 

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