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Hallo!
1. Frage De oder Ö. Das ist hier auch nicht immer sicher.
2. Wie ist das Verhältnis zu deinen Cousins, soweit ich verstehe sind die anderen Erben deine Cousins
3. Sind die vererbten Flächen auf die Erben aufgeteilt, oder gehören die 12 ha jeden?
Denn wenn die Flächen nicht aufgeteilt sind, dann gehören die 12 ha jeden. D. h. es kann eigentlich niemand ohne Einverständnis des anderen etwas machen. Sollte österreichisches Gesetz gelten, dann kann man nach dem Todesfall, egal ob Pächter oder Verpächter, der Pachtvertrag mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
“(Pachtverträge habe ich leider keine, der Alleinerbe hat keine ausgehändigt )” was soll das bedeuten? Ist damit der Sohn eines Neffen gemeint? Spätestens wenn du offiziell Besitzer bist hast du das Recht auf Aushändigung der Pachtverträge!! Aber mir kommt eher vor wie wenn es hier jetzt schon Erbstreitigkeiten gibt und die anderen sich das eher günstig unter den Nagel reißen wollen.
Also ich würde es natürlich annehmen. Denn sind die Grundstücke auf jeden einzelnen Erben im Testament aufgeteilt worden, dann hast du deine Grundstücke alleine. Wenn sie nicht aufgeteilt sind, dann können die anderen ohne deine Zustimmung nichts machen. Also gibt es eine Pattsituation. Das Finanzamt kann dir nicht mehr verrechnen als die Grundstücke wert sind. Im Notfall kannst du die Grundstücke ja den anderen Erben verkaufen.