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Hallo, schön dass jemand geantwortet hat, ich hab lange nicht reingeschaut und tatsächlich ist die Sache auch noch nicht vom Tisch.
Also es ist DE und die 12 ha sind lt.Vermächtnis in 3 gleiche Anteile aufzuteilen, was allerdings nicht geht, weil es mehrere Felder sind unterschiedlichster Größe und Art. Die Aufteilung wäre nun aber geklärt, das Vermächtnis soweit auch angenommen gegenüber dem Alleinerben, die notarielle Urkunde fehlt noch.
Nun weitere Fragen:
Die Aufgabe des Betriebs hat der Alleinerbe noch schnell nach dem Tod d. Onkels dem FA gegenüber erklärt. Die Ackerflächen sollten also im Privatvermögen sein. Die Flächen sind auch schon seit zig Jahren im Besitz des Erblassers. Wie wird das zwecks Erbschaftssteuer und Haltefristen vom FA gesehen. Ich hab nun unterschiedlichste Auffassungen dazu gehört. Von vollkommen frei von Erbschaftsteuer, wenn man den Acker (seit vielen Jahren verpachtet und auch weiterhin) in den nächsten 5 Jahren nicht verkaufen will, oder auch von 10 oder 15 Jahren Haltefrist bezgl Veräußerungsgewinnversteuerung und Erbschaftssteuer in jedem Fall. Für den Veräußerungsgewinn auch 5 Jahre, weil die Felder schon ewig im Besitz des Erblassers sind/waren. Kann man das jetzt so annehmen und evtl. in 2-3 Jahren auf eigene Kinder überschreiben oder holt mich dann wieder eine Steuernachberechnung ein und würde bei einer Überschreibung in den nächsten 2-3 Jahren diese Haltefrist wieder von vorne für meine Kinder beginnen?