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Fragen & Antworten zur Grenzsicherung

Von Christoph TWAROCH, Dietrich KOLLENPRAT und Julius ERNST

Die Hofmappe der AMA weist Differenzen zwischen dem Luftbild, also dem Stand in der Natur, und dem Kataster auf. Was ist hier zu tun?

Beim jährlichen Mehrfachantrag bei der AMA sind die bewirtschafteten Feldstücke anzugeben. Die Bewirtschaftungsgrenzen dieser Feldstücke können von den Grundstücksgrenzen im Kataster abweichen. Hat man festgestellt, dass die Bewirtschaftungsgrenze und die Eigentumsgrenze voneinander abweichen, dann empfiehlt sich, einen Zivilgeometer oder das örtlich zuständige Vermessungsamt zu kontaktieren. In solchen Fällen wird dann anhand der Katasterunterlagen oder einer Vermessung durch einen befugten Vermesser die Katastergrenze festgestellt. Diese Vermessung umfasst auch eine Grenzverhandlung mit den Nachbarn, bei der die Grenzen einvernehmlich festgelegt und gegebenenfalls vom Vermessungsamt berichtigt werden.

Der zur Grenzverhandlung eingeladene Nachbar kennt seine Grenzen nicht und kann keine Grenzzeichen angeben. Wie soll er sich verhalten? Soll er an der Grenzbegehung teilnehmen oder dieser fernbleiben?

Grundsätzlich soll man an Grenzverhandlungen zu den eigenen Grundstücksgrenzen immer teilnehmen, da man nur so seine Eigentumsansprüche geltend machen bzw. verteidigen kann. Ist ein Grundeigentümer unkundig und nicht in der Lage, über seine Grenzen Auskunft zu geben, so sollte er sich zuvor bei einem Zivilgeometer oder beim Vermessungsamt beraten lassen.

Ist für den Kauf eines Grundstückes ein Plan erforderlich?

Wird ein ganzes Grundstück gekauft, ist für den Kauf und die Eintragung im Grundbuch kein Plan erforderlich. Handelt es sich um ein im Grundsteuer - kataster eingetragenes Grundstück, ist die Vermessung und planliche Darstellung sehr zu empfehlen. Nur so hat man vor dem Kauf Sicherheit über die richtige Lage der Grenzen sowie die Größe des Grundstückes und damit die Gewissheit, tatsächlich in der Natur so viel Grundfläche zu bekommen wie der Kaufvertrag ausweist.

Soll nur die Teilfläche eines Grundstückes gekauft werden, ist die Vermessung und Erstellung eines Teilungsplanes zwingend erforderlich, um im Grundbuch eingetragen zu werden und damit Eigentümer der Teilfläche zu werden. Diese Vermessung umfasst auch eine Grenzverhandlung mit den Nachbarn, bei der die Grenzen einvernehmlich festgelegt werden. Das neu entstehende Grundstück kann dann in den Grenzkataster eingetragen werden.

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