Alle Unternehmen in Deutschland – und dazu zählen natürlich auch Landwirtschaftsbetriebe – müssen ab Januar nächsten Jahres E-Rechnungen empfangen können. Das hat die Regierung im Wachstumschancengesetz beschlossen. Anders als eine herkömmliche Papierrechnung handelt es sich bei der E-Rechnung um einen Datensatz, den Sie als Anwender ohne Hilfsprogramm nicht lesen können.
Im Artikel erfahren Sie unter anderem, was man unter einer E-Rechnung versteht, welche Vorteile diese mit sich bringt und wie sie die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis am besten umsetzen.
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