In Bayern darf man Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) künftig ohne ökologische Ausgleichsflächen errichten. Die Landesregierung hat hierfür die Regelung für Naturausgleichsflächen entschlackt – im Auftrag des bayerischen Landtags. Bislang mussten Anlagenbetreiber Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Anlagen kompensieren. Die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung wurde nun geändert, so das Wirtschaftsministerium. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Die Anlagenfläche
- gehört gemäß Biotopwertliste zu den Offenland-Biotop- und Nutzungstypen 2 und hat einen Grundwert von ≤ 3 Wertpunkten
- hat für die Schutzgüter des Naturhaushalts nur eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung
Bei der PV-FFA gilt:
- Sie ist keine Ost-West ausgerichteten Anlage mit satteldachförmiger Anordnung der Modultische, bei der die von den Modulen in Anspruch genommene Grundfläche (Projektionsfläche) mehr als 60 Prozent der
Grundfläche des Gesamtvorhabens (Anlagenfläche) in Anspruch nimmt. - Die Gründung der Module erfolgt mit Rammpfählen.
- Der Mindestabstand der Modulunterkante zum Boden beträgt 80 cm.
Das vereinfachte Verfahren sieht zwei Fälle vor.
Fall 1:
Es ist kein Ausgleichsbedarf vorhanden, wenn
- die Anlagengröße bei ≤ 25 Hektar liegt.
- die Versiegelung auf der Anlagenfläche unter ≤ 2,5 % beträgt.
Fall 2:
Auf 10 % der Projektionsfläche sind ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen notwendig. Dies sollen zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend stattfinden.
- Gilt dann, wenn Bestimmungen für Fall 1 nicht erfüllt werden können
- Die Maßnahmenfläche muss am Ende einem extensiv genutzten, arten- und blütenreichen Grünland entsprechen. Vorgabe ist mindestens der Biotop- und Nutzungstyp „Mäßig extensiv
genutztes, artenreiches Grünland“ (= BNT G212). - Für die Entwicklung und Pflege der Fläche ist zu beachten:
- ausreichende Besonnung
- Begrünung unter Verwendung von Saatgut aus gebietseigenen Arten bzw. lokal gewonnenem Mähgut
- 1- bis 2- schürige Mahd (Einsatz von insektenfreundlichem Mähwerk, Schnitthöhe 10 cm) mit Entfernung des Mähguts oder standortangepasste Beweidung
Staatsregierung zufrieden
Für Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger stärkt die Neuregelung den naturverträglichen und flächeneffizienten Ausbau von PV-Freiflächenanlagen. Sie führe zu einer geringeren Flächennutzung und ermögliche damit niedrigere Projektkosten. Dadurch werde auch die Akzeptanz für den PV-Ausbau in der Bevölkerung gesteigert.
Bayern ist bei der Photovoltaik das führende Bundesland. Das liegt an den dort überdurchschnittlich günstigen solaren Strahlungsverhältnissen. Im Jahr 2022 wurden im Freistaat insgesamt 15,5 Mrd. Kilowattstunden Strom aus Sonnenenergie ins Stromnetz eingespeist. Rein rechnerisch konnte damit der Strombedarf von 5,1 Mio. bayerischen Haushalten gedeckt werden
mit Material von AgE
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