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Nur mit Abo: Freilandhaltung von Schweinen in Seuchenzeiten
In einigen Regionen Deutschlands geht die Afrikanische Schweinpest seit fünf Jahren im Wildschweinebestand um, vereinzelt waren auch Schweinebetriebe betroffen. Trotzdem bleibt die Freilandhaltung von Hausschweinen erlaubt – unter strengen Bedingungen.
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Bis 2022 galt für Schweinebetriebe, die durch den Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sperrbezirke fielen, ein grundsätzliches Gebot zur Stallhaltung. 2023 hat die EU-Kommission die ASP-Restriktionen für die Auslauf- und Freilandhaltung neu bewertet. Demnach sind diese Haltungsformen vertretbar, sofern die Landwirte mit der Veterinärbehörde eine individuelle Risikobewertung vornehmen und wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen.
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