Diese Frage stellte mir Frau D. aus Sachsen in Deutschland: „Wieso können Laien über die Arbeit eines Berufsstandes bestimmen? Die gesammelten Wünsche kommen dann auch noch nach Brüssel. Fast alle Fragen hatten einen Naturschutzhintergrund. Landwirte dürfen auch nicht mitreden wenn es um die Stilllegung eines Produktionsbandes in der Autoindustrie geht, damit ein Blühstreifen angelegt werden kann. Auch nicht wenn es um die Ansiedlung eines Werkes auf bestem Ackerland geht. Die Wünsche von Lobbyisten werden berücksichtigt.
Landwirtschaft basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen genauso wie die Medizin oder die Mechanik. Eine Krankenschwester oder ein Uhrmacher kann seine Meinung dazu sagen, ob er lieber Urwald oder Kulturlandschaft möchte, aber nicht wie Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt werden. Der Landwirt legt auch nicht fest wie Medikamente gegeben oder hergestellt werden, das macht allein der Gesetzgeber.“
Keine Mitsprache
Herr T. aus Kärnten schreibt: „Ohne Einspruchsund Mitspracherecht werden Schutzgebiete einfach verordnet. Gegen den Naturschutzgedanken haben die wenigsten Grundbesitzer etwas einzuwenden – im Gegenteil – unsere wertvolle, ökologisch vielfältige Kulturlandschaft wurde von unseren Vorfahren unter schwierigsten Bedingungen erschaffen. Von den wenigen Bauern, die zur jetzigen Zeit noch vorhanden sind, wird dieses Erbe großgehalten und die Natur nicht geschädigt, sondern gepflegt und gehegt, meist nur gegen Almosen.
Als Dank für diese Arbeit erhalten wir nun entschädigungslos den Titel Europaschutzgebiet, verbunden mit einer Wertminderung der betroffenen Grundstücke. Den Verlust der eigenständigen Bewirtschaftung inklusive Auflagenvermehrung müssen wir hinnehmen. Die erhöhten Grundsteuern aufgrund des neuen Einheitswertes zur Sanierung des Staatshaushaltes dürfen wir aber weiterhin brav abführen.
Was folgt als nächstes? Werden auch private Biotope unter Schutz gestellt, oder größere Stadtgärten zu Erholungszwecken enteignet? Kann mit einer ähnlichen Vorgehensweise in Zukunft das Jagdrecht, welches an Grund und Boden gebunden ist, per Gesetz aufgehoben werden, weil es der Wunsch der urbanen Bevölkerungsmehrheit ist? Müssen in Zukunft die Forstwirte vielleicht eine behördliche Bewilligung für Holzarbeiten auf ihren Forstwegen einholen, um die Freizeitgesellschaft nicht zu stören? Brauchen wir Bauern ein Minderheitenschutzgesetz?“
Schutzgebiete, ganzjährig streng geschützte Rabenvögel und auch große Beutegreifer wie Bär und Wolf bereiten Landwirten vielerorts Probleme.
Vielen Landwirten stößt es auf, wie machtvoll der Naturschutz in Fragen der Landbewirtschaftung hineinregiert. Das heißt nicht, dass ökologische Themen von der Landwirtschaft abgelehnt werden, sondern es geht vor allem um die Art und Weise wie Lobbygruppen agieren. Dazu kommt, dass Naturschutz, Jagdrecht und die damit verbundenen Entschädigungsfragen – Stichwort Wolfrisse – Kompetenzen der Bundesländer sind. Das bedeutet in einem kleinen Land wie Österreich neun Mal unterschiedliche Naturschutzgesetze, neun Mal unterschiedliche Jagdgesetze, neun Mal unterschiedliche Entschädigungsregeln. Das alles nur damit jeder Landtag seine Spielwiesen hat?
Diesem Denken in klein, kleiner, am kleinsten folgend müsste Bayern mit zehn Millionen Einwohnern und einer diesbezüglich einheitlichen Regelung längst ein europäischer Sanierungsfall sein. Ist es aber nicht. Das lässt den Schluss zu, dass es auch anders geht.
Die Forderung lautet daher: Landwirte müssen in Fragen des Naturschutzes mehr mitzureden haben, schließlich sind sie es, die täglich umzusetzen haben, was andere fremdbestimmen.
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