ManagementDeutsche Obstbauern erhalten Finanzhilfen wegen Frostschäden

Deutsche Obstbauern erhalten Finanzhilfen wegen Frostschäden

Obstbauern in Deutschland, die mehr als 30 % Ertragseinbußen durch Frostschäden hatten, erhalten nun finanzielle Hilfen.
Quelle: Jevtic/Shutterstock.com

Gute Nachrichten für die deutschen Obstbauern. Der Weg für die Gewährung von Frosthilfen ist frei. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet. Für die Abfederung von den Folgen der Spätfröste im April dieses Jahres stehen in Deutschland insgesamt 46,5 Mio. Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.
Die Verordnung soll nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2025 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden.

Bis wann werden die Hilfen nach Frostschäden ausbezahlt?

Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch Ertragseinbußen von mehr als 30 % erlitten haben und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt. Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 % des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

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