Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu immer milderen Wintern ohne Schnee und dadurch zu einem verfrühten Vegetationsbeginn. Gerade Frost kann zu massiven Schäden in der Landwirtschaft führen und eine einzige kalte Nacht kann den Ertrag eines ganzen Jahres vernichten. Sichern Sie deswegen Ihre Kulturen rechtzeitig gegen Frostschäden ab und vergessen Sie dabei nicht auf die Antragsfrist.
Die Antragsfrist für die Frostversicherung im Wein- und Ackerbau sowie für Baumschulen endet am 30. November 2021. Diese Frist gilt auch für die Anpassung von Versicherungssummen bereits frostversicherter Betriebe bzw. für die Bekanntgabe neu erworbener Flächen.
NEU für 2022:
- Der Selbstbehalt für das Risiko Hagel wurde in der Wein Universal von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt und in der Wein Universal Großschaden von 20 Prozent auf 15 Prozent.
- Die Hagelversicherung unterstützt Sie bei der Errichtung einer Netzanlage mit einem einmaligen Betrag von 1.500 Euro pro Hektar, wenn Ihre gesamte Weinfläche für die nächsten 10 Jahre in der Wein Universal versichert wird. Für die eingenetzten Weinflächen erhalten Sie zusätzlich 80 Prozent Rabatt auf die Prämie für Hagel.
Ihre Prämie wird für alle Wetterrisiken zu 55 Prozent von Bund und Ländern gefördert. Als Landwirt bezahlen Sie nur 45 Prozent der Prämie, so bleibt die Versicherung auch für jeden Betrieb leistbar. Die Abwicklung der Prämienförderung erfolgt durch die Österreichische Hagelversicherung.
Sichern Sie Ihren Betrieb jetzt ab!
Hier gelangen Sie zu weiteren Infos von der Österreichischen Hagelversicherung.
Kontakt: Prok. Mag. Michael Zetter, Mobil: +43 664 827 20 50, m.zelter@hagel.at, www.hagel.at
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