Deutschland darf ab 2025 eine vereinfachtere Fruchtfolgeregelung unter GLÖZ 7 anwenden. Demnach muss der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen. Die bisherigen prozentualen Flächenangaben und Sonderregelungen entfallen.
Die Vorgaben zur Fruchtfolge (GLÖZ 7) sollen für deutsche Landwirte ab 2025 vereinfacht werden.
Quelle: Greg Celton/shutterstock.com
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