AgrarpolitikGAP nach 2027: Östliche EU-Länder mit gemeinsamer Position

GAP nach 2027: Östliche EU-Länder mit gemeinsamer Position

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Die östlichen EU-Länder warnen vor einer Renationalisierung der europäischen Agrarpolitik und vor einem Wettbewerb um die freien Mittel aus dem geplanten NRP-Fonds.
Quelle: Auinger

Während die europäischen Gesetzgeber noch weit davon entfernt sind, ihre Positionen für die Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 festzulegen, haben sich die östlichen Mitgliedstaaten bereits auf Grundzüge einer einheitlichen Position verständigt. Das zeigt eine gemeinsame Erklärung, die die Visegrád-Gruppe (V4) zusammen mit Bulgarien und Rumänien beim Agrarrat Ende März vorlegen will.

Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Bulgarien und Rumänien teilen wesentliche Elemente bereits bekannt gewordener Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission und zeigen sich gegenüber mehreren angedachten Neuerungen skeptisch. Insbesondere lehnt die Gruppe ab, dass für die Kohäsionspolitik kein Mindestbudget vorgesehen ist. Die Regierungen erwarten, dass dies in den Mitgliedstaaten zu einem „unfairen und unwürdigen“ Wettbewerb um die Mittel aus dem Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) führen wird. Außerdem befürchten die östlichen Staaten, dass die Kommissionsvorschläge zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik führen könnten, verstärkt durch die vorgeschlagene Kofinanzierung.

Struktur und Zuständigkeiten der GAP

Die östlichen Mitgliedstaaten kritisieren zudem die Verteilung der Aufgaben in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Ihrer Ansicht nach sollten alle Aspekte der GAP in eigenständigen Rechtsakten geregelt und separat verhandelt werden. Die Verantwortung für diese Verfahren sollte ausschließlich bei den Agrarministern liegen, während bei den finanziellen Aspekten, die üblicherweise vom Europäischen Rat verhandelt werden, kein Änderungsbedarf gesehen wird.

Eine ähnliche Position vertreten die Länder bei der Genehmigung der nationalen Pläne zur Verwendung der Mittel aus dem NRP: Die Programmierung für den Agrarbereich sollte ausschließlich zwischen den Agrarministern und der Generaldirektion Landwirtschaft (DG AGRI) verhandelt werden. Im Gegensatz dazu sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass jeder Mitgliedstaat einen umfassenden Plan in Brüssel einreicht, federführend durch ein einzelnes Ressort, in Deutschland vermutlich das Bundeswirtschaftsministerium.

Forderungen zur Flexibilität und Krisenabsicherung

Die V4 sowie Rumänien und Bulgarien sehen auch bei der künftigen GAP Nachbesserungsbedarf. Sie fordern ein höheres Budget und möchten an der Zweiten Säule festhalten, um alle aktuellen Instrumente der ländlichen Entwicklung auch in der kommenden Förderperiode nutzen zu können. Mehr Flexibilität fordern sie insbesondere bei Kappung und Degression der Direktzahlungen; andernfalls drohten „erhebliche Nachteile“ für Betriebe in einzelnen Mitgliedstaaten. Flächen- oder produktionsgebundene Zahlungen sollen hingegen unverändert bleiben, da sie die Grundlage für nachhaltiges und profitables Wirtschaften bilden und als Sicherheit für langfristige Investitionsdarlehen dienen.

Zustimmung findet bei der Staatengruppe der Vorschlag für das Farm Stewardship, das die Konditionalität und die GLÖZ-Standards der Ersten Säule ersetzen soll. Erwartet wird dadurch mehr Flexibilität für Betriebe und nationale Verwaltungen. Zudem sollen Mitgliedstaaten ihre bestehenden Öko-Regelungen in der neuen Förderperiode weiterhin anbieten dürfen. Positiv bewertet wird auch das geplante „gemeinschaftliche Sicherheitsnetz“ (ehemals Agrarreserve). Im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement in der Landwirtschaft halten die Länder eine Anhebung der De-minimis-Obergrenze für notwendig, um Betriebe stärker unterstützen zu können.

In Bezug auf den Zeitplan zur Verabschiedung der Regeln nach 2027 zeigen sich die östlichen Mitgliedstaaten skeptisch. Sie drängen darauf, dass die EU-Kommission spätestens zum Ende des laufenden Jahres Übergangsregelungen vorlegt.

Quelle: AgraEurope

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