AgrarpolitikGAP-Reform: EU-Mitgliedsstaaten einigen sich

GAP-Reform: EU-Mitgliedsstaaten einigen sich

Unter ihrem Ratsvorsitz konnte die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner – hier mit EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski – einen Kompromiss erzielen.
Quelle: BMEL

Fast ein Drittel des neuen EU-Haushalts steht von 2021 bis 2027 für die Agrarpolitik zur Verfügung. Über den Einsatz dieser knapp 387 Milliarden Euro gab es zwischen den Mitgliedsstaaten bis zuletzt starke Meinungsverschiedenheiten. Unter dem deutschen Vorsitz konnte nun im EU-Agrarrat ein Kompromiss gefunden werden. Mit dieser Position geht der Rat der EU-Mitgliedsstaaten in die sogenannten Trilog-Verhandlungen. In diesen Verhandlungen werden sich die Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und EU-Kommission auf eine gemeinsame GAP-Reform einigen. Mit dem Kompromiss der EU-Mitgliedsstaaten ist jedenfalls ein klarer Weg vorgezeichnet, wie die Gemeinsame Agrarpolitik in Zukunft aussehen wird. Grundsätzliche Veränderungen zeichnen sich nicht mehr ab, zumal auch das EU-Parlament diese Woche ihre Position festlegen wird. Aus Insider-Kreisen hört man, dass die Trilog-Verhandlungen im ersten Halbjahr 2021 zu einem Ergebnis führen sollten. Die Mitgliedsstaaten werden die Ergebnisse dieser Verhandlungen dann in ihren nationalen Strategieplänen berücksichtigen. Die neuen Regeln sollen ab 2023 gelten. Das sind die Eckpunkte der Einigung des Agrarrats:

Öko-Regeln in der ersten Säule

Die hektarbezogenen Direktzahlungen in der ersten Säule sollen erhalten bleiben. Es soll aber in der ersten Säule verbindliche Öko-Regelungen geben. Konkret müssen die Mitgliedstaaten ein verpflichtendes Mindestbudget von 20 Prozent der Direktzahlungen für konkrete Öko-Maßnahmen zur Verfügung stellen. Wie Österreichs Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mitteilte, sollen dabei auch die Leistungen aus dem Umweltprogramm der zweiten Säule berücksichtigt werden können. Gegen den Vorschlag des deutschen Ratsvorsitzes, 20 % der Direktzahlungen an Öko-Regelungen zu knüpfen, wehrten sich vor allem flächenstarke, osteuropäische Mitgliedsstaaten. Sie äußerten die Sorge, dass ein Teil der 20%igen Finanzmittel verfallen könnte, wenn Landwirte diese Öko-Regelung nicht ausreichend nachfragen. Als Kompromiss soll es nun eine zweijährige „Lernphase“ geben. In dieser Zeit dürfen ungenutzte Mittel anders verwendet werden, wenn alle Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der Öko-Regelungen ausgeschöpft sind.

Flächenstilllegung

Im Rahmen der Grundanforderung kann sich der Mitgliedstaat nunmehr entscheiden, entweder einen Mindestanteil von 3 % Biodiversitätsflächen anzuerkennen oder zur Erfüllung dieser Anforderungen auch stickstoffbindende Pflanzen und Zwischenfrüchte ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anzuerkennen – in diesem Fall sind mindestens 5 % zu erfüllen.

Kappung und Degression

Mitgliedsstaaten können freiwillig eine sogenannte Kappung der Direktzahlungen einführen. Eine Kappung ist ausschließlich bei einem Betrag von 100.000 Euro möglich. Zudem ist eine Degression auf freiwilliger Basis möglich: Ab 60.000 Euro Basisprämie können Länder stufenweise ansteigende Kürzungsprozentsätze für die Basisprämie je Begünstigten einführen. Auch bei Beträgen über 100.000 Euro Basisprämie ist eine Degression möglich.

 

Mehr Informationen und Meinungen zur neuen GAP-Reform lesen Sie in der LANDWIRT Ausgabe 22/2020. Infos zum LANDWIRT Abo finden Sie hier.

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