
Am 25. Juni 2025 erfolgt die zweite GAP-Teilauszahlung an die Landwirte. Dabei werden 100% der Maßnahme „Begrünung- Zwischenfrucht“ des Agrarumweltprogramm ÖPUL, die verbleibenden Zahlungen für das Agrarumweltprogramm ÖPUL sowie die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete den Landwirten ausbezahlt. Die erste Teilzahlung (75% der Fördersumme) erfolgte bereits pünktlich im Dezember 2024.
Die im Juni 2025 ausbezahlten 333 Mio. Euro setzen sich wie folgt zusammen:
- rund 178 Millionen Euro für das ÖPUL (=25% Restzahlung + 100% Zwischenfrucht)
- rund 71,43 Millionen Euro für die Ausgleichszulage AZ (=25% Restzahlung)
- rund 2 Millionen Euro für Direktzahlungen
- rund 78,63 Millionen Euro für projektbezogene GAP-Zahlungen (davon 24,6 Millionen Euro für Basisdienstleistungen; 18,4 Millionen Euro Investitionsförderung landw. Betriebe; 5,6 Millionen Euro LEADER)
- rund 2,63 Millionen Euro für sektorbezogene GAP-Zahlungen (Obst & Gemüse, Imkerei und Wein)
Details zu den einzelnen Maßnahmen
Agrarumweltprogramm ÖPUL
- Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt 178 Millionen Euro, dies umfasst 25% der ÖPUL-Zahlungen (inkl. Öko-Regelungen) und 100% der Maßnahme „Begrünung-Zwischenfrucht“ des Sommers/Herbst 2024, sowie die über die Mindestbeträge hinausgehenden Öko-Regelungen. Ebenso werden die restlichen 25% der Bundesländer-Top-ups (Vorarlberg) ausbezahlt. Daneben erfolgten Nachberechnungen für die Vorjahre.
- Das ÖPUL-Volumen inkl. Öko-Regelungen für 2024 beträgt insg. 584,5 Millionen Euro (2023: 526,6 Millionen Euro), davon 0,23 Millionen Euro Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Plus von 11%.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
- Die zweite Teilzahlung für das Antragsjahr 2024 beträgt rund 71,43 Millionen Euro, dies sind 25% der Ausgleichszulage-Prämien und 25% der Bundesländer-Top-ups (Oberösterreich, Vorarlberg). Daneben erfolgten Nachberechnungen der Vorjahre.
- Das Ausgleichszulage-Volumen für 2024 beträgt somit insgesamt 289,2 Millionen Euro (2023: 263,8 Millionen Euro), davon sind 5 Millionen Euro Bundes-Top-up sowie 4,6 Millionen Bundesländer-Top-ups. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die AZ-Auszahlungssumme um 9,6% erhöht.
Direktzahlungen inkl. Almweideprämie und Umverteilungsprämie bzw. Junglandwirte
- Bei den Direktzahlungen werden 1,99 Millionen Euro an Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung aufgrund offener Vorort-Kontrollen gesperrt waren, ausbezahlt.
- Die bisher getätigte Auszahlungssumme der Direktzahlungen (1. + 2. Auszahlung) für das Antragsjahr 2024 beläuft sich auf rund 575,1 Millionen Euro (ohne Öko-Regelungen).
Projektbezogene GAP-Maßnahmen
- Neben den flächen- und tierbezogenen GAP-Zahlungen, werden im Rahmen der Ländlichen Entwicklung auch einzelne Projekte, wie beispielsweise eine Verarbeitungsraum mit Hofladen oder tierfreundliche Stallbauten gefördert.
- Insgesamt werden im Juni 78,63 Millionen Euro für diese projektbezogenen Fördermaßnahmen ausbezahlt. Davon entfallen 61,2 Millionen Euro auf die Ausfinanzierung des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2022 und 17,1 Millionen Euro auf die Projektmaßnahmen des GAP-Strategieplans 2023-2027.
- Die Auszahlungssumme des Förderprogramms Ländliche Entwicklung 2014-2024 teilt sich wie folgt auf:
- 24,6 Millionen Euro M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung (davon 8,3 Millionen EUR für die VHA 7.2.2. Erneuerbare Energie & 7,4 Millionen EUR für VHA 7.4.1. Soziale Angelegenheiten)
- 13,6 Millionen Euro M20 Technische Hilfe
- 7,7 Millionen Euro M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (davon 6,0 Millionen EUR für die VHA 4.1.1. Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
- 4,3 Millionen Euro M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten
- 4,3 Millionen Euro M19 LEADER
- 3,2 Millionen Euro M06 Entwicklung der landw. Betriebe und sonstiger Unternehmen
- 1,8 Millionen Euro M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
- 1,4 Millionen Euro M16 Zusammenarbeit
- 0,3 Millionen Euro M03 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Das Förderprogramm der Periode 2014-2022 hat einen Ausfinanzierungszeitraum von drei Jahren. Das bedeutet, dass Förderprojekte (z.B. Bau eines modernen Güllelagers), die bis Ende 2022 beantragt wurden bis Ende Juni 2025 die Möglichkeit haben ihre Rechnungen einzureichen. Die letzte Auszahlung erfolgt im Oktober 2025. Danach wird diese Förderperiode offiziell abgeschlossen.
- Das Förderprogramm des GAP-Strategieplans 2023-2027 startete im Jänner 2023. Hier werden im Juni 17,1 Millionen Euro ausbezahlt.
- 13,1 Millionen Euro 73 Investitionen (davon 12,4 Millionen EUR für die Landwirtschaftliche Investitionsförderung)
- 1,3 Millionen Euro 75 Niederlassungsprämie
- 2,4 Millionen Euro 77 Zusammenarbeit (inkl. LEADER)
- 0,2 Millionen Euro 78 Informations- und Wissenstransfer
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