Schafe und ZiegenSchafGeldstrafe wegen unbehandelter Schafe

Geldstrafe wegen unbehandelter Schafe

Die 36 Schafe wurden weder geimpft, noch zu einem Räudebad gebracht.
Quelle: SlepoyKoT/shutterstock.com

Einem 43-jährigen Osttiroler wurde vorgeworfen, in diesem Sommer seine Schafe ohne den vorgeschriebenen Schutz gegen Räude auf eine Gemeinschaftsalm aufgetrieben zu haben. Der Obmann der betroffenen Agrargemeinschaft erklärte vor Gericht, dass der widerspenstige Tierhalter mehrfach sowohl mündlich als auch per E-Mail aufgefordert worden sei, seine Tiere entweder zum vorgesehenen Räudebad zu bringen oder sie mit einem Medikament behandeln zu lassen. Der Zeuge berichtete: „Zum Räudebad ist er nicht erschienen, und eine Bestätigung über die Injektion des Medikaments haben wir nie erhalten. Er sagte nur: ‚Von mir kriegst du gar nix.‘“

36 statt 10 Schafe aufgetrieben

Außerdem hatte der Angeklagte statt der genehmigten zehn Tiere insgesamt 36 Schafe aufgetrieben. Auch gegenüber der veterinärmedizinischen Vertreterin der Bezirkshauptmannschaft Lienz zeigte der Mann wenig Kooperationsbereitschaft. Diese versuchte mehrfach, ihn telefonisch zu erreichen, doch er antwortete nur per SMS. Darin hatte er ursprünglich zugesagt, die Tiere nachträglich behandeln zu lassen, jedoch blieb eine Bestätigung aus. Eine Nachfrage bei den zuständigen Tierärzten ergab, dass keine Behandlung stattgefunden hatte. Auch bei einer letzten Überprüfung vor wenigen Tagen hatte sich nichts geändert: „Er hat die Schafe nicht behandeln lassen.“ Für Richterin Moser war der Fall damit eindeutig: „Der Angeklagte hat keine der erforderlichen Maßnahmen ergriffen, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.“ Damit sei der Tatbestand der „Gefährdung des Tierbestandes“ erfüllt. Sie verhängte eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro gegen den abwesenden Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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