Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen Landwirt aus dem Bezirk Lenzburg im Kanton Aargau in der Schweiz einen Strafbefehl erlassen, der inzwischen rechtskräftig ist. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, lautet der Vorwurf auf mehrfache Verletzung der allgemeinen Tierhalterpflicht, weil der Bauer seine Ziegen in einem nicht ausbruchsicheren Gehege hielt. Anfang Juli kam es zu wiederholten Zwischenfällen mit den Tieren. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft entwichen die Ziegen innerhalb von fünf Tagen insgesamt siebenmal. Besonders ereignisreich waren der 8. und der 10. Juli – an diesen Tagen gelang den Ziegen gleich mehrfach die Flucht: dreimal am 8. Juli und zweimal am 10. Juli, wie im Strafbefehl festgehalten ist.
963 Euro Strafe
Obwohl der Landwirt verpflichtet gewesen wäre, ein sicheres Gehege zu gewährleisten, und obwohl ihm bekannt war, dass die Tiere mehrfach entkommen waren, unternahm er keine baulichen Anpassungen oder sonstigen Maßnahmen, um weitere Ausbrüche zu verhindern, heißt es weiter im Strafbefehl. Wegen dieses Vergehens wird der Aargauer zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Zusätzlich hat er Strafbefehlsgebühren in Höhe von 500 Franken zu bezahlen. Das sind insgesamt umgerechnet rund 963 Euro.
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