AckerbauDüngungGülleGesetzesnovelle gestoppt: Stoffstrombilanz bleibt

Gesetzesnovelle gestoppt: Stoffstrombilanz bleibt

Die von der Europäischen Kommission geforderte Änderung des Düngerechts wird vorerst nicht umgesetzt.
Quelle: Archiv

Die von der Europäischen Kommission geforderte Änderung des Düngerechts wird vorerst nicht umgesetzt. Der Vermittlungsausschuss wird bis zur Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr tagen. Damit ist das vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat abgelehnte Zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes gescheitert. Das Gesetzgebungsverfahren muss im neuen Parlament neu gestartet werden.

Stoffstrombilanzverordnung bleibt

Die bisherige Stoffstrombilanzverordnung wird vorerst nicht aufgehoben. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte auf der Agrarministerkonferenz (AMK) im September erklärt, dass diese Maßnahme Teil eines Kompromisses mit den Bundesländern sei. Ein Ministeriumssprecher bestätigte, dass das Angebot weiter bestehe, abhängig von den weiteren Beratungen.

Kritik an der Stoffstrombilanz

Besonders Agrarminister der Union und der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisieren die Stoffstrombilanz als bürokratisch und für den Grundwasserschutz wenig effektiv. Umweltverbände hingegen warnten davor, die Bilanz abzuschaffen. Ihrer Ansicht nach ermögliche nur die Kombination aus Stoffstrombilanz und Monitoring eine gerechte Düngepolitik.

Verursacherprinzip stärken

Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont, dass die Novelle das Verursacherprinzip stärken soll. Betriebe, die das Wasser stärker belasten, sollen strenger reguliert werden, während andere entlastet werden. Die geplante Maßnahmendifferenzierung in den Roten Gebieten soll im neuen Gesetz verankert werden. Zusätzliche Regelungen sind nicht enthalten, da sie einer Abstimmung mit der EU-Kommission bedürfen.

Notwendige Abstimmung

Laut Ministeriumssprecher ist die EU-Kommission erst bereit, weitere Schritte zu besprechen, wenn Deutschland eine verlässliche Datengrundlage schafft. Diese Grundlage soll als Basis für Gespräche über erweiterte Maßnahmen dienen. Hierfür ist eine geplante Monitoringverordnung vorgesehen, die die Wirksamkeit der Düngeregeln überprüft. Diese Verordnung erfordert eine gesetzliche Grundlage, die erst mit der Novelle des Düngegesetzes entsteht.

Ohne ein beschlossenen Gesetz sei es laut BMEL nicht möglich, die notwendigen Daten zu erheben und eine Abstimmung mit der EU-Kommission zu führen.

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