
Das Agrarreferat des Landes Kärnten unterstützt den Kauf von GPS-Halsbandsendern mit 80 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 80 Euro pro Gerät. Die Anschaffung muss im Kalenderjahr 2025 erfolgen.
Fördervoraussetzungen
Es werden bis zu drei GPS-Geräte pro Betrieb gefördert. Die Anzahl der förderfähigen Geräte richtet sich nach dem Tierbestand:
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1 bis 10 förderfähige Tiere: 1 GPS-Halsbandsender
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11 bis 30 Tiere: zusätzlich 1 weiteres GPS-Gerät
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31 bis 50 Tiere: zusätzlich 1 weiteres GPS-Gerät
Gefördert werden weibliche Schafe und Ziegen ab einem Jahr, unabhängig davon, ob sie gemolken werden oder nicht. Voraussetzung ist, dass die Tiere mindestens 60 Tage pro Jahr auf einer Alm gehalten werden. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten führen. Förderfähig sind Almen sowohl innerhalb als auch außerhalb Kärntens. Die Geräte werden von verschiedenen Herstellern angeboten und sind im Fachhandel erhältlich. Einreichungen sind ab dem 15. Juli 2025, dem Stichtag der Almauftriebsliste, möglich. Die Anzahl der förderfähigen Tiere wird dieser Liste entnommen.
Einzureichende Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
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Almauftriebsliste
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Rechnungsbeleg (ausgestellt auf den/die Betriebsführer/in)
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Zahlungsnachweis (Überweisungsbestätigung oder Buchungsbeleg)
Die Unterlagen sind bis spätestens 31. Oktober 2025 bei der Landwirtschaftskammer Kärnten, Referat 4 – Tierische Produktion und Bauen einzureichen.
Die Formulare stehen auf folgenden Webseiten der LK Kärnten, des Kärntner Almwirtschaftsvereins und des Schaf- und Ziegenzuchtverbands Kärnten zum Download bereit.
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