Anfang 2024 hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die 17-jährige Übergangsfrist bei den unstrukturierten Vollspaltenböden auf, gab dem Parlament aber genügend Zeit zur Gesetzesreparatur. Den Antrag betroffener Schweinebauern auf Quasi-Aussetzung dieses Entscheids lehnten die Höchstrichter Ende 2024 ab.
Die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne konnten sich seit Jänner 2024 in der Sache nicht auf einen tragfähigen Kompromiss einigen. Aber die Zeit drängt, denn mit Ende Mai läuft die vom VfGH gesetzte Frist ab. Gibt es bis dahin keine Novellierung des Tierschutzgesetzes sind ab 1. Juni unstrukturierte Vollspaltenböden im Schweinebereich gänzlich verboten.
Initiativantrag zu den Vollspalten
Im Laufe der heutigen Sitzung des Nationalrates wollen die Grünen einen Initiativantrag zur Sanierung der Vollspaltenproblematik vorlegen. Dieser schlägt folgende gesetzliche Änderungen mit Gültigkeit ab September 2025 vor:
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Was im Antrag genau steht
- Welche zusätzlichen Anträge die Grünen stellen
- Chancen der Anträge auf Umsetzung
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