AgrarpolitikGülle: So wird die 4,6 %-Regel in Deutschland umgesetzt

Gülle: So wird die 4,6 %-Regel in Deutschland umgesetzt

Der Breitverteiler darf mit verdünnter Rindergülle auch weiterhin in einigen Bundesländern fahren
Quelle: Agrarfoto.com

Unter bestimmten Umständen können Landwirte in Deutschland auch 2025 noch ihre Rindergülle mit dem Breitverteiler auf Gründland und bei mehrschnittigem Feldfutteranbau ausbringen. Sofern die Gülle maximal 4,6 % Trockensubstanz (TS) hat, gilt in vier Bundesländern eine Ausnahmegenehmigung. Landwirte in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen müssen nicht anmelden, wenn sie verdünnte Gülle mit dem Breitverteiler ausbringen wollen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen müssen sie vorab ein Formular ausfüllen.

Im Artikel erfahren Sie

  • wie und ob Landwirte die Ausbringung mit dem Breitverteiler anmelden müssen
  • welche Vorgaben die Ministerien für die Bestimmung des TS-Gehalts machen
  • wie die Einhaltung der Regel kontrolliert werden soll

 

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