ManagementAgrarrechtGülleverdünnung in Bayern jetzt bei der Lfl anmelden

Gülleverdünnung in Bayern jetzt bei der Lfl anmelden

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Landwirte in BAyern können die Ausbringung von verdünnter Gülle nun online anmelden.
Landwirte in BAyern können die Ausbringung von verdünnter Gülle nun online anmelden.
Quelle: Johannes Paar

Landwirte aus Bayern können sich auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft nun für die Ausbringung von verdünnter Gülle anmelden. Die Lfl hat das entsprechende Portal nun freigeschalten.

Die Anmeldung ist seit diesem Jahr nötig, nachdem im ersten Jahr der Gülle-Verdünnung zahlreiche Verstöße festgestellt wurden. Daraufhin hatte der Freistaat die Vorgaben zur Anmeldung und Aufzeichnung der Gülle-Verdünnung verschärft.

So melden Sie die Gülle-Verdünnung in Bayern richtig an

Auf dem Portal der Lfl können sich bayerische Landwirte mit ihrer zwölfstelligen Betriebsnummer anmelden. Anders als etwa im Ibalis-Portal, wo meist die hinteren zehn Stellen der Betriebsnummer reichen, müssen in diesem Fall auch die Anfangsziffern 09 für den Freistaat Bayern angegeben werden.

Nach Eingabe Ihrer privaten und Betriebsdaten müssen Sie angeben, welchen Wirtschaftsdünger Sie verdünnen wollen. Zur Auswahl stehen Rinder- und Schweinegülle, Gärrest und separierte Rindergülle. Achtung: Die Ausbringung von Gülle mit weniger als 4,6 % Trockensubstanz ist nur für unseparierte Rindergülle erlaubt. Für andere Wirtschaftsdünger gilt ein Grenzwert von 2,0 % TS.

Anschließend geben Sie noch an, wo Sie die Verdünnung durchführen: im Fass oder in der Güllegrube. Ein Nachweis einer Gülleprobe ist nicht nötig.

Auf einen Blick: Gülleverdünnung in Bayern

  • Bayern hat als eines von vier Ländern die Ausbringung von verdünnter Rindergülle als alternatives Verfahren zur bodennahen Ausbringung anerkannt.
  • Landwirte müssen nachweisen, dass ihre Rindergülle weniger als 4,6 % TS hat.
  • Dazu können Sie entweder eine Gülleuntersuchung aus dem Labor nutzen oder eine Berechnung mit dem des Lfl-Lagerraumprogramm.
  • Die Nachweise müssen nicht vorab eingereicht, im Fall einer Kontrolle aber vorgezeigt werden.

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