AgrarpolitikHandelsabkommen: EU und Ukraine einigten sich

Handelsabkommen: EU und Ukraine einigten sich

Quelle: shutterstock.com

Seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine 2022 hatte die EU Einfuhrzölle auf ukrainische Agrarprodukte allgemein abgeschafft. Nach Protesten der Branchenvertreter war im Juni 2024 eine „Notbremse“ für sieben Produkte – Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig – in Form bestimmter zollfreier Kontingente eingeführt worden. Für Weizen galt diese „Notbremse“ allerdings nicht. Anfang Juni endeten dann die autonomen Handelsmaßnahmen. Das Abkommen war ausgelaufen. Seither gelten wieder die alten Einfuhrbeschränkungen aus den Vorkriegsjahren.

Einigung mit Auflagen

Nun einigten sich Vertreter der Ukraine und der EU auf neue Einfuhrbestimmungen. Die Obergrenzen für den zollfreien Import der sensiblen Agrarprodukte sollen wieder angehoben werden, Wie hoch ist noch unklar. Fest steht allerdings, dass die Obergrenzen steigen aber unter den Einfuhrmengen der vergangenen Jahre bleiben. Dieses Mal sollen die Obergrenzen auch für Weizenimporte gelten. Für Milchpulver, Pilze und Traubensaft sollen Einfuhrzölle künftig komplett wegfallen.
Genaue Daten über das Abkommen werden noch geheim gehalten.
Ein weiterer entscheidender Eckpunkt des Abkommens ist, dass zukünftige Importe aus der Ukraine nach den geltenden EU-Standards für die Bereiche Pflanzenschutz, Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit produziert werden müssen.
In Kraft ist das Handelsabkommen noch nicht.  Es fehlt noch die Zustimmung des Europaparlaments und des Rats der Europäischen Union.

Moosbrugger unterstreicht Notwendigkeit

LK-Präsident Josef Moosbrugger unterstrich in einer Presseaussendung zuletzt die Bedeutung des neuen Abkommens: „Hilfe für die Ukraine ist richtig und wichtig. Der Import von Agrargütern in die EU ist dafür aber ein völlig ungeeigneter Ansatz, weil dort gänzlich andere Qualitäts-, Tierwohl- und Umweltstandards und Strukturen herrschen. So verfügt die überwiegend großindustrielle Agrarproduktion in der Ukraine über Betriebe von Zigtausenden Hektar Größe. Die EU-Kommission muss daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um unsere Märkte und bäuerlichen Familienbetriebe besser zu schützen – kurz-, mittel- und auch langfristig.“

 

Quelle: ORF und LKÖ

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