ManagementHausschlachtung: Das müssen Sie wissen

Hausschlachtung: Das müssen Sie wissen

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Die Hausschlachtung muss ein Metzger durchführen. Der Landwirt darf das geschlachtete Tier selber zerlegen. Das Fleisch darf jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Quelle: Marian-Weyo/shutterstock.com

Was bedeutet der Begriff Hausschlachtung?

Bei einer Hausschlachtung darf man das Tier unter freiem Himmel oder in einer Scheune schlachten. Das hört sich, für deutsche Verhältnisse, recht unkompliziert an. Kompliziert wird es allerdings, wenn es um die „Schlachtfleisch-Verteilung“ geht, denn: Das Schlachtfleisch ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Landwirts gedacht. Es ist nur für den Haushalt des Landwirts bestimmt. Der Bauer darf also das Fleisch nicht an Altenteiler, die im Austragshaus wohnen, weitergeben.

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