AckerbauGetreideHirse als Zweitfrucht nach Gerste

Hirse als Zweitfrucht nach Gerste

Von Franz Xaver HÖLZL, Peter KLUG, Karl MAYER und Roman GOLDBERGER

Saat bis 20. Juni

Wird Körnerhirse bis ca. 20. Juni gesät, so besteht die realistische Chance, dass der Feuchtigkeitsgehalt bis zur Ernte zwischen 30 und 40 % erreicht. Wichtig ist, dass dazu frühreife Sorten verwendet werden. Vorsommertrockenheit verzögert die Entwicklung. In Gebieten mit typischer Vorsommertro ckenheit ist daher vom Hirseanbau nach der Getreideernte abzuraten. Als Feinsämerei benötigt Hirse ein feinkrümeliges Saatbeet. Aus Zeitund Kostengründen sollte für die Zweitfrucht Hirse auf den Pflug verzichtet werden. Direktsaaten oder einfaches seichtes Grubbern sind zu bevorzugen. Vor allem bei einem späten Saatzeitpunkt in der zweiten Junihälfte soll ein rascher Feldaufgang sichergestellt werden. Dazu braucht es eine seichte Saat. Die Ablage ist bei Einzelkorn saat genauer und der Aufgang gleichmä ßiger. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Beim Anbau als Drillsaat empfiehlt es sich, jedes zweite Schar zu schließen. Die Saatstärke sollte – je nach Saatbeet – zwischen 30 und 50 Körner/m2 betragen.

Düngungsgrenzen einhalten

Das Wirtschaftsjahr für Ackerflächen (inklusive Ackerfutterflächen) beginnt ab der Ernte der vorhergehenden MFA-Hauptkultur und geht bis zur Ernte der aktuellen MFA-Hauptkultur. Bei der Ermittlung des N-Bedarfes können natürlich mehrere Nutzungen auf einem Schlag gerechnet werden. Der jahreswirksame N-Bedarf der Körnerhirse ist anhand der jeweiligen Ertragslage zu ermitteln. Aufgrund des verspäteten Anbaues ist die Ertragslage entsprechend realistisch einzuschätzen. Bei Teilnahme an UBAG und Bio ist jedoch der max. NDüngebedarf mit 100 kg N (jahreswirksam) begrenzt.

Die Zweitkultur ist gesamtbetrieblich dem aktuellen Wirtschaftsjahr der jeweiligen MFA-Hauptkultur (Wintergerste, 2014) zuzuordnen. Konkret heißt das, dass die gesetzlichen Grenzen von 170 kg N ab Lager/ha LN aus Wirtschaftsdüngern bzw. maximal 210 kg N feldfallend/ha LN aus allen Stickstoffdüngern trotz Mehrfachnutzung im Betriebsdurchschnitt nicht überschritten werden dürfen. Gleiches gilt für die ÖPU-Lrelevante Biound UBAG-Grenze von 150 kg N feldfallend/ha LN aus allen Stickstoffdüngern. Auch dieser Wert darf im Betriebsdurchschnitt nicht überschritten werden.

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