AckerbauDüngungHöhere EU-Zölle für Stickstoffdünger

Höhere EU-Zölle für Stickstoffdünger

Oft ist die Rede davon, dass eine Mischung aus Phosphorund Schwefeldünger als Unterfußdüngung zu Mais die Wurzelbildung verbessert.
Quelle: Böck

Die am Dienstag (28.1.) von der EU-Kommission vorgeschlagenen Zölle auf Agrarwaren aus Russland und Belarus zielen in erster Linie auf stickstoffhaltige Düngemittel. Hauptziel sei es, die Abhängigkeit der EU von den beiden Drittstaaten deutlich zu reduzieren, unterstreichen Kommissionskreise. Dafür könnten die Zollsätze nach einer Übergangsphase von drei Jahren um bis zu 430 Euro je Tonne ansteigen. Geplant ist, bereits am 1. Juli des laufenden Jahres mit der schrittweisen Anhebung zu beginnen. Rat und Europaparlament müssen den Kommissionsvorschlägen allerdings noch zustimmen.

Die geplanten Abgaben zielen vor allem auf stickstoffhaltige Düngemittel mit den Zollnummern KN-Code 3102 sowie KN-Code 3105. In der Gruppe mit dem KN-Code 3102 sind vor allem verschiedene Harnstoff- und Ammoniumnitratpräparate sowie Mischungen aus beiden zusammengefasst. Düngemittel mit dem KN-Code 3105 enthalten neben Stickstoff vor allem Kali und Phosphor. Für beide Produktgruppen soll der Wertzollsatz von bisher 6,5% für Lieferungen aus Russland und Weißrussland beibehalten werden. Als Berechnungsbasis wird also der jeweilige Marktwert herangezogen.

Darauf aufbauend sollen spezifische Zölle eingeführt und deren Sätze schrittweise angehoben werden. Damit soll laut den Kommissionsbeamten den Landwirten in der EU hinreichend Zeit eingeräumt werden, um ihren Düngerbedarf aus anderen Quellen zu decken. Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 sollen bei Produkten mit dem KN-code 3102 zusätzlich 40 Euro je Tonne erhoben werden. Für Düngemittel mit dem KN-code 3105 sind 45 Euro je Tonne vorgesehen. Diese Zölle sollen dann in „vergleichsweise moderaten“ Schritten bis zum 30. Juni 2028 ansteigen.

Ab dem 1. Juli 2028 sollen die Zollsätze drastisch erhöht werden. Dann sollen 315 Euro je Tonne auf Düngemittel mit dem KN-code 3102 und 430 EUR je Tonne für Waren in der Kategorie 3105 gelten. Diese Sätze sollen den Kommissionsbeamten zufolge in etwa einem Ad-valorem-Zollsatz von rund 100% entsprechen. Das Ziel ist, die Einfuhren aus Russland und Belarus damit endgültig zu stoppen. Reine Kalidünger sollten derweil vorerst nicht auf die Sanktionsliste kommen, heißt es aus der Brüsseler Behörde. Hier liefert allein Weißrussland bekanntlich mehr als 15% des weltweiten Bedarfs.

Erwartbare Kritik aus dem Berufsstand

Als „katastrophal“ bezeichnen derweil die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) den Kommissionsvorschlag. Neben zu erwartender Kritik an den Zollplänen auf Stickstoffdünger aus Russland und Belarus beklagen die Dachverbände fehlende Maßnahmen zur Diversifizierung der Bezugsquellen. Sie drängen weiterhin auf die unmittelbare Abschaffung der Antidumpingzölle auf Einfuhren von Harnstoff, Ammoniumnitrat und HAN-Gemischen aus den USA sowie Trinidad und Tobago.

Zudem werden Ausnahmen von der EU-Nitratrichtlinie gefordert. So pochen Copa-Cogeca immer noch darauf, den derzeitige Grenzwert von 170 kg N pro Hektar für organischen Dung zu lockern. EU-AgrarkommissarChristophe Hansen wird aufgefordert, in diesen Fragen rasch konkrete Lösungen zu finden. Andernfalls könne sich eine neue Agrarkrise entwickeln.

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