HofübergabeHofabgabeklausel bleibt

Hofabgabeklausel bleibt

Josef Lösch ist Landwirt im Berchtesgadener Land. In seinem Stall stehen 28 Milchkühe. Zu seinem Hof gehören außerdem knapp 20 ha Wiesen, Weiden und etwas Wald.

Höfe dieser Größe sind häufig im Grünlandgebiet an der Grenze zu Österreich. Doch auch hier zieht der Strukturwandel seine Kreise. In den nächsten Jahren wird es auch den Betrieb von Josef Lösch treffen. Denn Lösch ist 67 Jahre alt und hat keinen Nachfolger.

So wie Lösch geht es vielen Landwirten in Deutschland. Bundesweit haben zwei Drittel aller landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsleitern über 45 Jahre keinen Hofnachfolger oder die Situation ist bisher ungeklärt. Angespannt ist die Lage vor allem bei Betrie-ben unter 20 ha. Nur auf jedem vierten dieser Höfe ist die Nachfolge gesichert.

Solange Lösch seinen Betrieb nicht an einen Nachfolger übergibt, verkauft oder stilllegt, bekommt er keine Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse (AdL). Und das obwohl auch er über Jahrzehnte Beiträge einbezahlt hat. So sieht es die Hofabgabeklausel vor.

Chance für Junge, Betrug an Alten?

Nötig geworden ist die Hofabgabeklausel aus Sicht des Gesetzgebers vor mehr als 50 Jahren. Damals koppelte er die Rentenzahlung für Landwirte an die Übergabe des Hofes, weil die Betriebsleiter ihre Höfe so spät übergaben, dass sie nicht in dem Maße modernisiert werden konnten wie nötig gewesen wäre. Die Folgen waren überholte Betriebe, Betriebsleiter im Rentenalter und demotivierte Jungbauern.

Landwirt im Berchtesgadener Land. In seinem Stall stehen 28 Milchkühe. Zu seinem Hof gehören außerdem knapp 20 ha Wiesen, Weiden und etwas Wald.

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